Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub Übernahme Genehmigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub Übernahme Genehmigung

chrissi14

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte nach Elternzeit halbtags arbeiten gehen bei meinem jetzigen Arbeitgeber.damit ich jetzt den Urlaub von diesen Jahres sowie während der Elternzeit bekomme, soll ich jetzt einen Antrag stellen. ist dieser aber nicht sowieso nicht verfallen und ich kann ihn auch ohne Antrag beim Arbeitgeber nach der Elternzeit nehmen? kann mich der Arbeitgeber dazu veranlassen, den kompletten Urlaub nach der Elternzeit sprich 30 Tage zu nehmen oder kann ich den trotzdem so aufteilen wie ich möchte? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss während der EZ keinen Urlaub gewähren, wenn er es tun möchte, sollten Sie den ANtrag stellen. Der Urlaub sollte am Stück genommen werden, da er in VZ abgegolten wird Liebe Grüße NB


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