Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Frage: Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Tichel

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in einer dummen Situation. Ich bin derzeit in Elternzeit, arbeite nicht. Möchte auch nicht an meinen Arbeitsplatz zurück kehren. Nun habe ich glücklicherweise einen neuen Job gefunden und möchte dort schnellstmöglich (also wirklich gern innerhalb weniger Tage) anfangen. Ich rief gestern meinen "alten" Arbeitgeber an, teilte meinen Kündigungswunsch mit und bat darum mich schnellstmöglich aus dem Vertrag rauszulassen. Fristgerecht könnte ich zum 15.4. aussteigen. Möchte ich früher ausscheiden soll ich dafür bitte schön auf die Auszahlung von 9 von 18 offenen Urlaubstagen verzichten. Jeder Versuch einer Diskussion wurde abgeblockt, soziale Aspekte interessieren nicht. Sie haben das Recht, da einen "Deal" zu verhandeln, also versuchen sie es auch. Ich habe mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Somit hat man mir nun eine Kündigungsbestätigung fristgerecht zum 15.4. ausgestellt. Daraufhin habe ich mitgeteilt, dass ich schnellstmöglich auf Basis Teilzeit in Elternzeit die Tätigkeit beim anderen Arbeitgeber aufnehmen möchte. Nun hat mein alter Arbeitgeber aber das Recht, diese Zustimmung 4 Wochen lang herauszuzögern und wie ich sie einschätze, werden sie das auch tun. So, nun meine eigentliche Frage: was sind die Konsequenzen, wenn ich vor Erhalt der Zustimmung die andere Tätigkeit aufnehme? Meine Recherchen führten bislang zu dem Ergebnis, dass mir außer Abmahnung und fristloser Kündigung nix passieren kann. Beides wär mir ja total egal... Sehen Sie noch eine Gefahr, z.B. hinsichtlich möglicher Schadenersatzforderungen? Wobei ich nichts konstruieren könnte, wo ihnen ein Schaden entstehen würde... Die neue Tätigkeit steht in keinerlei Konkurrenz zur alten, weder Unternehmen noch Job haben auch nur entfernt etwas miteinander zu tun. Ich wäre Ihnen dankbar für eine Einschätzung der Konsequenzen. Vielen Dank! Tichel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, passieren kann nur etwas, wenn der neue AG in der Probezeit kündigt Liebe Grüße NB


cube

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Sagen wir mal so: Du möchtest, das dein AG dir bitte entgegen kommt -wozu er nicht verpflichtet ist - willst ihm aber umgekehrt nicht entgegen kommen. Da würde ich als AG vermutlich auch stur werden. Wobei stur relativ ist, denn er handelt im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist. Du hingegen fragst, wie du seine Rechte umgehen kannst um für dich das bestmögliche auszuschlagen. Wenn dir dieser neue Job so wichtig ist, dann nimm den Deal an.


Tichel

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Hallo Frau Bader, Wie meinen Sie das? Dass ich dann ganz ohne Job da stehe, ist mir klar. Aber Konsequenzen seitens des alten Arbeitgebers gibt es keine, oder? Viele Grüße Tichel


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