Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit vor Genehmigung aufnehmen

Tichel

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in einer dummen Situation. Ich bin derzeit in Elternzeit, arbeite nicht. Möchte auch nicht an meinen Arbeitsplatz zurück kehren. Nun habe ich glücklicherweise einen neuen Job gefunden und möchte dort schnellstmöglich (also wirklich gern innerhalb weniger Tage) anfangen. Ich rief gestern meinen "alten" Arbeitgeber an, teilte meinen Kündigungswunsch mit und bat darum mich schnellstmöglich aus dem Vertrag rauszulassen. Fristgerecht könnte ich zum 15.4. aussteigen. Möchte ich früher ausscheiden soll ich dafür bitte schön auf die Auszahlung von 9 von 18 offenen Urlaubstagen verzichten. Jeder Versuch einer Diskussion wurde abgeblockt, soziale Aspekte interessieren nicht. Sie haben das Recht, da einen "Deal" zu verhandeln, also versuchen sie es auch. Ich habe mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Somit hat man mir nun eine Kündigungsbestätigung fristgerecht zum 15.4. ausgestellt. Daraufhin habe ich mitgeteilt, dass ich schnellstmöglich auf Basis Teilzeit in Elternzeit die Tätigkeit beim anderen Arbeitgeber aufnehmen möchte. Nun hat mein alter Arbeitgeber aber das Recht, diese Zustimmung 4 Wochen lang herauszuzögern und wie ich sie einschätze, werden sie das auch tun. So, nun meine eigentliche Frage: was sind die Konsequenzen, wenn ich vor Erhalt der Zustimmung die andere Tätigkeit aufnehme? Meine Recherchen führten bislang zu dem Ergebnis, dass mir außer Abmahnung und fristloser Kündigung nix passieren kann. Beides wär mir ja total egal... Sehen Sie noch eine Gefahr, z.B. hinsichtlich möglicher Schadenersatzforderungen? Wobei ich nichts konstruieren könnte, wo ihnen ein Schaden entstehen würde... Die neue Tätigkeit steht in keinerlei Konkurrenz zur alten, weder Unternehmen noch Job haben auch nur entfernt etwas miteinander zu tun. Ich wäre Ihnen dankbar für eine Einschätzung der Konsequenzen. Vielen Dank! Tichel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, passieren kann nur etwas, wenn der neue AG in der Probezeit kündigt Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Sagen wir mal so: Du möchtest, das dein AG dir bitte entgegen kommt -wozu er nicht verpflichtet ist - willst ihm aber umgekehrt nicht entgegen kommen. Da würde ich als AG vermutlich auch stur werden. Wobei stur relativ ist, denn er handelt im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist. Du hingegen fragst, wie du seine Rechte umgehen kannst um für dich das bestmögliche auszuschlagen. Wenn dir dieser neue Job so wichtig ist, dann nimm den Deal an.


Tichel

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Wie meinen Sie das? Dass ich dann ganz ohne Job da stehe, ist mir klar. Aber Konsequenzen seitens des alten Arbeitgebers gibt es keine, oder? Viele Grüße Tichel


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader :) Generell ist es ja so, dass Teilzeit in Elternzeit innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung abgelehnt werden kann. Wie verhält es sich, wenn innerhalb von vier Wochen keine Ablehnung kommt? Im Netz habe ich nur gefunden, dass während der Elternzeit dann "keine automatische Zustimmung" angenommen wird. Was passiert de ...

Guten Tag, momentan befinde ich mich in 2 jähriger Elternzeit. Vor der Elternzeit hatte ich einen genehmigten Minijob. Gerne möchte ich Diesen im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder aufnehmen. Meine Frage nun ist, muss ich meinen Hauptarbeitgeber erneut um Erlaubnis fragen, oder ihn in Kenntnis setzen, weil es jetzt in der Elternzeit ist, oder gilt ...

Hallo Frau Bader, ich habe mit dem Antrag auf Elternzeit im Juni 2017 auch gleichzeitig einen Antrag auf TZ Arbeit in Elternzeit gestellt. In Elternzeit seit Juni 2017 beantragt 24 Monate davon dann ab März 2019 TZ in Elternzeit. Ich habe von meinem AG eine Genehmigung darüber erhalten ab März 2019 zu arbeiten. Leider ist es nun so, das ich au ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: Muss mein Arbeitgeber meinem Wunsch nach Teilzeitarbeit in der Elternzeit entsprechen oder kann er diesen ablehnen? Bevor ich in Mutterschutz ging, habe ich mehrfach das Gespräch mit meiner Chefin gesucht und meine Absicht nach der Babypause vorübergehend in Teilzeit z ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...