Hallo Frau Bader,
ich habe mit dem Antrag auf Elternzeit im Juni 2017 auch gleichzeitig einen Antrag auf TZ Arbeit in Elternzeit gestellt. In Elternzeit seit Juni 2017 beantragt 24 Monate davon dann ab März 2019 TZ in Elternzeit.
Ich habe von meinem AG eine Genehmigung darüber erhalten ab März 2019 zu arbeiten. Leider ist es nun so, das ich aufgrund privater Vorfälle meine TZ Arbeit im März 2019 nicht antreten kann. Meine Frage ist ob ich meinen Antrag zurück ziehen kann, oder auf sein Wohlwollen angewiesen bin was sehr schwierig wird. Was kann ich tun um bis zum Ende der Elternzeit zu Hause zu bleiben? Könnte ich schwerwiegende Gründe anführen ohne diese näher ausführen zu müssen?
Vielen Dank vorab!
von
NaWei2
am 23.11.2018, 19:25
Antwort auf:
Kann ich einen Antrag auf TZ in Elternzeit nach Genehmigung zurück ziehen?
Hallo,
Sie haben einen verbindlichen Vertrag darüber geschlossen. Es geht nur mit Kündigung (nur die TZ-Tätigkeit) oder einvernehmliche Aufhebung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2018
Antwort auf:
Kann ich einen Antrag auf TZ in Elternzeit nach Genehmigung zurück ziehen?
Du hast dich mit deinem Arbeitgeber darauf geeinigt, in TZ wieder zu kommen.
Er hat jetzt also einen rechtlichen Anspruch darauf, deine Arbeitskraft einzufordern (und plant dich entsprechend auch schon seit Juni 2017 für 2019 ein).
Du hast kein Recht darauf, von der TZ zurück zu treten, du bist also auf das Wohlwollen deines Arbeitgebers angewiesen.
Du hast allerdings die Möglichkeit, gem. § 15 Abs. 7 BEEG die Arbeitszeit in der Elternzeit noch zu verringern, aber du musst mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn du auch die 15h pro Woche nicht antreten kannst, bleibt wohl nur die Kündigung deinerseits.
von
Dojii
am 26.11.2018, 07:38