Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ Genehmigung Selbstständig durch AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ Genehmigung Selbstständig durch AG

Nacho88

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Sehr  geehrte Frau Bader, Haben Sie herzlichen Dank für Ihr Engagement  in diesem Forum. Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und werde mit der Geburt meines Kindes Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden. Während der Elternzeit möchte ich mich selbstständig machen und mir ein zweites Standbein aufbauen. Die angestrebte Tätigkeit hat nichts mit meiner derzeitigen Arbeit zu tun. Meine Fragen: 1. Bedarf es einer Genehmigung durch den AG oder greift hier das Recht auf freie Berufswahl? 2. Muss mein AG seine Ablehnung begründen? zb (dringende) betriebliche Gründe anführen 3. Gibt es Fristen und Formen die hier von beiden Seiten eingehalten werden müssen? Mit freundlichen Grüßen, Nacho88


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Ich würde den Antrag schriftlich formulieren - aus Beweisgründen Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, jede Tätigkeit, auch selbstständig, in einer laufenden Elternzeit benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers. Er hat ganz primitiv gesagt quasi das Vorrecht auf deine Arbeitsleistung. Eine Ablehnung muss er begründen - denn wenn er dir selbst z.B. keine Tätigkeit in Elternzeit anbieten kann, dann wird es auch schwer, eine externe Tätigkeit deinerseits zu verbieten.


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