Christin8206
Liebe Frau Bader, ich arbeite gerade VZ bei meinem AG und würde gern TZ arbeiten. Mein AG übernimmt für beide Kinder den Kita-Beitrag. Ich wollte nun halbtags arbeiten gehen. Mein AG meinte, dass das Steuerbüro ihn angerufen habe, dass er dann nicht mehr beide Kita-Beiträge übernehmen könne, sondern nur noch einen. Meine Frage ist nun, ob dies so seine Richtigkeit hat? Und wenn ja, wie viel ich denn arbeiten müsste, damit mein AG steuerrechtlich beide Kita-Beiträge übernehmen kann. Denn einen Kollegin von mir arbeitet 30h/Woche und bekommt beide Kita-Beiträge bezahlt Viele liebe Güße
Hallo, das ist eine Vereinbarungsfrage. Er muss bei der Hälfte der Zeit mind. die Hälfte der Beiträge zahlen. Und bei 30 Std eben 3/4. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab eine Frage bezüglich eines Kita-Platzes. Wenn der Kindesvater, welcher sorgeberechtigt ist, die Unterschrift für den Betreuungsvertrag verweigert, welche Möglichkeiten hat die Kindesmutter? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
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