Mitglied inaktiv
ZU: jetzt Teilzeit / Rückkehr Vollzeit erzwingbar? - mama 21.02.2005, 21:47 Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe Ihnen unten die weiteren noch fehlenden Angaben gemacht. Bitte geben Sie mir noch eine entsprechende Auskunft. Vielen Dank!
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Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld. Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden? Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür ...
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...
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Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader, ich habe nun alles beantragt Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld. Die Dame vom Jobcenter bearbeitet einfach meinen Weiterbewilligungsantrag nicht. Was kann ich tun? Ich arbeite Teilzeit und bin auf den Zuschuss angewiesen.
Hallo Frau Bader, tut mir leid, dass ich nochmals fragen muss. Die Geburt war Anfang August bin somit bis Anfang Oktober in Mutterschutz. Habe ich dadurch trotzdem Anspruch aufs 13. Gehalt? Muss das halt angeben. danke
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