Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag zum Betreuungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachtrag zum Betreuungsvertrag

Marco19

Beitrag melden

Hallo. Wir haben für unseren Sohn letztes Jahr vom Amt einen Kitagutschein für 50 Stunden in der Woche erhalten. Im April diesen Jahres hat das Amt uns nur noch einen Kitagutschein für 40 Stunden genehmigt. Dieses haben wir umgehend an der Kita weitergeleitet. Erst jetzt (4 Monate später und mitten im laufenden Monat) fragt die Kita Leitung nach ob wir die Stunden wirklich reduzieren möchten. Wir haben ihr mitgeteilt das dieses vom Amt entschieden wurde und wir natürlich nur die 40 Stunden in Anspruch nehmen können. Jetzt schickt uns die Kita eine Rechnung von über 200€ Zuzahlung wegen privat aufgestockter Leistung für diesen Monat. Unsere Frage lautet daher: a) Ist dieses zulässig? und b) Hätte die Kita uns nicht rechtzeitig einen neuen Nachtrag zum Betreuungsvertag gegeben müssen? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht Anspruch nach tatsächlichem Bedarf. Wenn dieser sich reduziert hat, müssen Sie die Differenz tragen, wenn Sie das Kind weiter 50 Std gebracht haben. Sie wussten ja, dass der Gutschein nur über 40 Std geht, ich kann nicht erkennne, was der KiGA hätte tun müssen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Naja. Die Gretchenfrage ist wie viele Stunden das Kind denn in den letzten Monaten gebracht wurde von euch.   


Neverland

Beitrag melden

Ihr scheint nur einen Bedarf von 40 Std nachweisen zu können, entsprechend gab es nur einen Anspruch auf 40 Std den das Amt genehmigt habt. Lasst ihr das Kind über die 40 Std hinaus betreuen, dann müsst ihr das selbstverständlich auch selbst voll zahlen. Hier bei uns haben die bestimmte Blöcke, zB von 7.30 - 12.00 Uhr, von 7.30 - 14.30 und von 7.15-16.30 innerhalb dieser Zeiten werden dann die Kinder mit den entsprechenden Blöcken betreut. Selbst wenn man also in innerhalb der der erlaubten Stunden bleibt, rutscht man in einen andere Block, zahlt man. Auch das sollte man berücksichtigen. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Mein 3 jähriger Sohn geht seit August nach ewig langer Suche nach einem Kitaplatz in die Kita. Wir sind noch immer in der eingewöhnung, was soviel bedeutet wie er ist maximal 1 Stunde in der Kita und soll dann von mir wieder abgeholt werden. Die eingewöhnung wurde schon 3 Mal unterbrochen erst wegen Personalmangel, dann wegen Corona in der K ...

Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge und privater Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, richtig? Eine Hausfrau, die keiner Beschäftigung nachgeht und nicht arbeitslos gemeldet ist, hat auch keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld? Vielen ...

Guten Tag, Im Januar war das Verfahren abgeschlossen und ich bekam Prozesskostenhilfe. Ich habe vergessen die Änderungen in 2021 und 2022 (mehr unterhalt, abzahlungen etc.) nachzumelden. Und man muss ja hier normal wie ich lese bereits bei 100€ brutto mehr im monat dies nachmelden. Das schlimmste was passieren kann jetzt ist das ich es na ...

Unser Kiga hat praktisch immer verkürzte Zeiten wegen Personalmangel. Per Vertrag wurde jedoch Betreuungszeit zugesichert die jetzt nicht eingehalten wird. Muss ich jetzt privat nach für Kinderbetreuung sorgen oder sollte nicht der Kindergarten für Ersatz sorgen? Es geht nicht um Geld sondern um Betreuung.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo ...

Danke Frau Bader für Ihre Antwort weiter unten. Ich hab noch eine Frage, auch wenn mein Mann bei uns nicht gemeldet ist eine Namensänderung. Er lebt im Ausland und pendelt. Wenn ja wohin muss ich welche Schritte muss ich machen. Lg

Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Es geht dem Vater nur darum, dass der Kleine nach der 5. Stunde aus hat und der Große nach der 6. Stunde. Der Vater möchte nicht zweimal fahren, bzw. 45 Minuten anderweitig rum bringen. Diese Zeiten fallen in seine Betreuungszeit. Ich kann meinen Kleinen nicht abholen, da ich jeden zweit ...

Vielen Dank für Ihre Antwort bzgl dem Beschluss zu dem Thema Beratungsstelle.    Ich habe jetzt bei Gericht angerufen und der Justizangestellte meinte, dass ich Antrag auf elterliche Sorge stellen muss und das der Bereich "Gemeinsamer Besuch bei der Beratungsstelle" dann auf mich übertragen wird.    Ist das der richtige Antrag? Er wirkte e ...

Guten Tag Frau Bader, mein Kind wird in einer Großtagespflege betreut, die von zwei Tagesmüttern in Kooperation mit einem Unternehmen geführt wird. Der Betreuungsvertrag wird mit der Tagesmutter geschlossen, die Räumlichkeiten gehören allerdings dem Unternehmen. Das Unternehmen hat auch angestellte Springer:innen, die einspringen können, wenn e ...

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür ...