Marco19
Hallo. Wir haben für unseren Sohn letztes Jahr vom Amt einen Kitagutschein für 50 Stunden in der Woche erhalten. Im April diesen Jahres hat das Amt uns nur noch einen Kitagutschein für 40 Stunden genehmigt. Dieses haben wir umgehend an der Kita weitergeleitet. Erst jetzt (4 Monate später und mitten im laufenden Monat) fragt die Kita Leitung nach ob wir die Stunden wirklich reduzieren möchten. Wir haben ihr mitgeteilt das dieses vom Amt entschieden wurde und wir natürlich nur die 40 Stunden in Anspruch nehmen können. Jetzt schickt uns die Kita eine Rechnung von über 200€ Zuzahlung wegen privat aufgestockter Leistung für diesen Monat. Unsere Frage lautet daher: a) Ist dieses zulässig? und b) Hätte die Kita uns nicht rechtzeitig einen neuen Nachtrag zum Betreuungsvertag gegeben müssen? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank.
Hallo, es besteht Anspruch nach tatsächlichem Bedarf. Wenn dieser sich reduziert hat, müssen Sie die Differenz tragen, wenn Sie das Kind weiter 50 Std gebracht haben. Sie wussten ja, dass der Gutschein nur über 40 Std geht, ich kann nicht erkennne, was der KiGA hätte tun müssen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Naja. Die Gretchenfrage ist wie viele Stunden das Kind denn in den letzten Monaten gebracht wurde von euch.
Neverland
Ihr scheint nur einen Bedarf von 40 Std nachweisen zu können, entsprechend gab es nur einen Anspruch auf 40 Std den das Amt genehmigt habt. Lasst ihr das Kind über die 40 Std hinaus betreuen, dann müsst ihr das selbstverständlich auch selbst voll zahlen. Hier bei uns haben die bestimmte Blöcke, zB von 7.30 - 12.00 Uhr, von 7.30 - 14.30 und von 7.15-16.30 innerhalb dieser Zeiten werden dann die Kinder mit den entsprechenden Blöcken betreut. Selbst wenn man also in innerhalb der der erlaubten Stunden bleibt, rutscht man in einen andere Block, zahlt man. Auch das sollte man berücksichtigen.
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