Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Es geht dem Vater nur darum, dass der Kleine nach der 5. Stunde aus hat und der Große nach der 6. Stunde. Der Vater möchte nicht zweimal fahren, bzw. 45 Minuten anderweitig rum bringen. Diese Zeiten fallen in seine Betreuungszeit. Ich kann meinen Kleinen nicht abholen, da ich jeden zweiten Freitag die Stunde nachhole, die ich im gegengesetzten Freitag kürzer arbeite. Aber wenn die Betreuungskosten in die Umgangszeit fallen, was hier der Fall ist, dann bin ich schonmal beruhigt. Freundliche Grüße
von Alexis86 am 25.09.2023, 13:41