Guten Tag Frau Bader,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge und privater Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, richtig?
Eine Hausfrau, die keiner Beschäftigung nachgeht und nicht arbeitslos gemeldet ist, hat auch keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Lina
von
Lina7
am 13.02.2023, 15:24
Antwort auf:
Nachtrag Mutterschaftsgeld
Hallo,
richtig.
Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns z. B.:
Pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, auch wenn sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse
Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete
Hausfrauen
Beamtinnen, es sei denn, sie sind noch während der Schutzfristen in ein Beschäftigungsverhältnis gewechselt oder üben ein solches im Rahmen einer Nebentätigkeit aus
Ausschließlich selbstständig, freiberuflich oder auf Honorarbasis Tätige
Studentinnen/Schülerinnen ohne ein zusätzliches (auch geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis
Geschäftsführerinnen und mitarbeitende Gesellschafterinnen, die (z.B. aufgrund Ihrer Kapitalbeteiligung, wegen einer Sperrminorität oder aus anderen Gründen) wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben
Frauen im unbezahlten Sonder-/Urlaub, der erst nach den Schutzfristen endet, und die während des Urlaubs kein weiteres aktives Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2023