Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Mutterschaftsgeld

Lina7

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Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge und privater Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, richtig? Eine Hausfrau, die keiner Beschäftigung nachgeht und nicht arbeitslos gemeldet ist, hat auch keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Lina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, richtig. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns z. B.: Pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, auch wenn sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete Hausfrauen Beamtinnen, es sei denn, sie sind noch während der Schutzfristen in ein Beschäftigungsverhältnis gewechselt oder üben ein solches im Rahmen einer Nebentätigkeit aus Ausschließlich selbstständig, freiberuflich oder auf Honorarbasis Tätige Studentinnen/Schülerinnen ohne ein zusätzliches (auch geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis Geschäftsführerinnen und mitarbeitende Gesellschafterinnen, die (z.B. aufgrund Ihrer Kapitalbeteiligung, wegen einer Sperrminorität oder aus anderen Gründen) wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben Frauen im unbezahlten Sonder-/Urlaub, der erst nach den Schutzfristen endet, und die während des Urlaubs kein weiteres aktives Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind Liebe Grüße NB


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