Betreuungsvertrag erlischt einfach?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsvertrag erlischt einfach?

Guten Tag Frau Bader, mein Kind wird in einer Großtagespflege betreut, die von zwei Tagesmüttern in Kooperation mit einem Unternehmen geführt wird. Der Betreuungsvertrag wird mit der Tagesmutter geschlossen, die Räumlichkeiten gehören allerdings dem Unternehmen. Das Unternehmen hat auch angestellte Springer:innen, die einspringen können, wenn eine der Tagesmütter, die mit dem Unternehmen kooperieren wegen Krankheit ausfällt.  Nun ist es so, dass unsere Tagesmutter letztes Jahr zum Dezember aufgehört hat. Alle betroffenen Eltern haben daraufhin einen neues Vertrag unterzeichnet, damit eine der Springerinnen die Betreuung übernehmen kann, bis eine neue Tagesmutter gefunden wurde. Diese wurde nun endlich gefunden. Sie wird ab kommenden Montag mit in der Betreuung sein, damit sie und die Kinder sich schon einmal kennenlernen, bevor sie ab dem 1.4. richtig als Tagesmutter anfängt. Nun wurde uns Eltern mitgeteilt, dass die Tagesmutter, da sie selbstständig ist, selbst entscheiden kann, mit welchen Kindern bzw. deren Eltern sie einen Vertrag macht. Zudem wurde uns von Unternehmerseite mitgeteilt, dass der bisherige Vertrag mit der Springerin einfach erlischt. Das bedeutet, dass es passieren kann, dass der ein oder andere in den nächsten zwei Wochen vor die Tatsache gestellt wird, dass er ab morgen sein Kind nicht mehr bringen darf und ab sofort ohne Betreuung darsteht (wenn die neue Tagesmutter mit den entsprechenden Eltern keinen Vertrag schließen will). Ist das so rechtens? Ganz ohne Kündigungsfrist? Das wäre für jeden, den es trifft, eine absolute Katastrophe. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

von BlueJasmine am 16.03.2024, 14:49



Antwort auf: Betreuungsvertrag erlischt einfach?

Hallo, das kann ich nicht sagen, da ich den Vertrag mit dem Springer nicht kenne. Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2024



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