anne1109
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter sollte eine KiTa besuchen. Ursprünglicher Starttermin war der 16.08. nun wurde uns mitgeteilt, dass wir erst ab dem 23.08. in die Betreuung starten können. Aufgrund verschiedener Gründe, haben wir uns nun für eine andere Art der Betreuung entschieden und ich möchte den Vertrag mit dem Träger der KiTa gern auflösen. Muss ich diesen regulär kündigen (Frist hier sind 4 Wochen) oder gilt er als nicht zustande gekommen, da ja das falsche Datum drin steht. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße von Anne1109
Hallo, nein, er gilt dann mit dem Datum. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien sich einig über den Irrtum sind - dann gilt das eigentlich gewollte. Einen Grund zur Aufhebung sehe ich nicht. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich würde dort anrufen und mitteilen, dass die Betreuung nicht mehr benötigt wird und ihr deshalb den Platz abgebt. Erwähne, dass ihr euch an die Kündigungsfrist haltet, doch ein vorheriger Austritt aus dem Vertrag, damit ein anderes Kind den Platz vorzeitig nutzen kann, möglich ist. Vermutlich wird die Kitaleitung dir mitteilen, dass es schriftlich erfolgen muss. Nur weiß sie dann schon, dass sie nach einem neuen Kind suchen kann. Das Ganze auch in Schriftform zur Kita. Am besten per Einschreiben, damit du nachweisen kannst, dass es angekommen ist. Es stehen bestimmt noch Kinder auf der Warteliste, die den Platz nehmen können. Daher sollte die Neubesetzung kein Problem sein.
excellence2
In unserem Vertrag steht das Datum 01.08. und dennoch startete seine Eingewöhnung in den Kindergarten erst am 05.08. Ich denke nicht, dass ihr deswegen aus dem Vertrag rauskommt. LG
MamaausM
Ich würde das schnell mit der kita klären. Evtl haben sie eine Warteliste. Aber ich sehe auch nicht, weshalb du so aus dem Vertrag rauskommst.
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