Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann bei VZ-Betreuungsvertrag U3 das Jobcenter mich zu Vollzeit verpflichten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann bei VZ-Betreuungsvertrag U3 das Jobcenter mich zu Vollzeit verpflichten?

Pine

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Hallo Frau Bader, ich bin in verlängerter Elternzeit noch bis zum 3. Geburtstag meines Sohnes (wird 2 Jahre). Ein Betreuungsplatz kann ich evtl diesen September bei einer Tagesmutter erhalten. Aktuell bin ich leider vom Jobcenter finanziell abhängig, ein Arbeitsverhältnis (Teilzeit) besteht dennoch (nur wegen EZ in Pause ), bin alleinerziehend. Ich muss jedoch nach der EZ mit einer Kündigung rechnen, Sollte ich den Betreuungsplatz bei der TM bekommen und gleich darauf gekündig werden, stellen sich mir folgende Fragen: dem JC/Ba bin ich wegen dem Betreuungsplatz dann auch vermittelbar, kann mich das JC/BA verpflichten in Vollzeit arbeiten zu gehen? oder eine VZ- Maßnahme anzunehmen? Ich möchte vorerst wieder nur TZ arbeiten, zum einen möchte ich für mein kleines Kind keine zulangen Betreuungszeiten (max. 5,5 Std.) zumuten, zum anderen möchte ich auch den Alltag mit Kind und Job etwas unhetzig durchlaufen. Die TM schließt jedoch nur 9-Stunden Betreuungsverträge, könnte mir daraus seitens JC/BA ein Strick gedreht werden und ich muss mein Kind 8-9 Std. betreuen lassen, um eine VZ-Anstellung/Maßnahme zu machen, sonst drohen Sanktionen? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Anspruch nach den jeweiligen Bedürfnissen. Das bedeutet, wenn Sie nur Teilzeit arbeiten wollen, bekommen Sie auch nur Arbeitslosengeld I für Teilzeit und eine Tagesmutter für Teilzeit. Liebe Grüße NB


cube

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Also du hast noch 1 Jahr EZ (Sohn wird ja erst 2), bekommst einen TaMu-Platz ab September und hast einen gültigen TZ-Vertrag? Innerhalb der EZ darfst du gar nicht VZ arbeiten, sondern max. 30 Std/Woche. Kündigen kann der AG dir erst, wenn die EZ beendet ist. Das hat nichts mit dem TaMu-Platz zu tun - der beendet ja nicht die EZ. Kann also gut sein, dass das JC ab September möchte, das du innerhalb der EZ schon mal arbeiten gehst, du hast ja einen AG und Betreuung. Geht das bei diesem nicht, könntest du bei einem anderen arbeiten - ob das JC dann die mx. 30 verlangt, ist vermutlich abhängig vom Sachbearbeiter. Ich bin eher überrascht, das das JC dir überhaupt schon offenbar das 2. Jahr EZ finanziert. Das funktioniert lange nicht in jeder Gemeinde/Stadt. Was ist denn mit dem Vater des Kindes? Zahlt der Betreuungsunterhalt? Kindes-Unterhalt? Nach der EZ kann das JC auf jeden Fall verlangen, dass du VZ arbeiten gehst. Warum sollte die Allgemeinheit dir finanzieren, dich nicht so hetzen zu wollen und lieber nur TZ zu arbeiten?


bellis123

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Wundert mich auch, dass sie dich nicht schon jetzt (zumindest in TZ) arbeiten schicken. EZ muss man sich leisten können. Meine Kinder gehen beide seit dem 1. Geburtstag in die Kita und ich 30 Stunden arbeiten. Warum muss ich dich mitfinanzieren, nur damit du es nicht so stressig hast?


Tini_79

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aber eine gesetzliche Pflicht hat hier noch nie jemand gepostet. Davon ab muss der AG doch die Frau gar nicht vorzeitig zurücknehmen. Soll sie sich nun als für ein paar Monate anderweitig bewerben? Da würde ich ehrlich gesagt entspannt bleiben, den AG will ich erstmal sehen, der eine alleinerziehende Mutter mit Kleinkind, frisch in der Betreuung - also voraussichtlich oft krank"- befristet einstellt :-) Und VZ kann das Jobcenter bei dem Alter garantiert nicht fordern.


bellis123

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Mit dem AG magst du recht haben, aber wenn sie die EZ für 3 Jahre eingereicht hat, muss sie doch dafür sorgen dass sie die Zeit auch finanzieren kann, das ist nun nicht das Problem des AGs.


Pine

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Liebe Mitleser und Mitschreiber, bitte lest meine Frage in Ruhe, dann kommen vieleicht nicht soviele Zwischenfragen rein, die als Antwort nicht relavant darauf sind. Ich habe meine Frage aus einem Gedankenspiel heraus gestellt, ob und wie ich es letztendlich durchführe ist eine andere Sache. Vieleicht habe ich die Frage nicht klarer gestellt. Es geht mir einfach nur um vorerst die evtl. vorhandene (?) Zumutbarkeit von Betreuungstunden bei Kleinkindern, worauf ich mich evtl. auf TZ stützen kann, ohne Sanktionen zu erhalten, also legal ist. Und, ob demnach eine VZ-Verpflichtung vom JC besteht, wenn ich einen Vz-Betreuungsvertrag (9Std.) habe. Vom finzanziellen mal abgesehen! Ansonsten möchte ich euch gern informieren, dass es neben dem Recht auf Betreuung ab 1 Jahr auch gleichwertig das Recht auf 3 Jahre EZ für jeden besteht. Und jedes JC das auch weiß, deutschlandweit. Für mich war es auch sehr überaschend, aber das Recht hat jeder, eben auch Wenigverdiener oder Leistungsbezieher. Die andere Seite, Vom " sich leisten können", ist es neben dem Wissen davon, auch abhängig, welche finanziellen Faktoren bei jedem zur Berechnung mit reingehören (in BG mitlebende, mitverdienende,...und letztendlich auch ihr selbst- was eure eigenen Ausgaben, Prioritäten sind). Und die in sämtlichen Beiträgen schnell ansteckende Kaugummifrage, "warum soll ich dich mit bezahlen" ist nur zu einfach gestellt, da unbekannte Hintergründe bei jedem vorhanden sind. Wir zahlen (auch ich wieder demnächst, wenn ich wieder arbeite) für alle und jeden irgendwo mit ein, sei es der Krankenhausaufenthalt, Reha/Kur, Elterngeld, Infrastruktur, Steuervergünstigungen, Bebauungen, whatever....die Liste ist lang. Nur verschiebt es sich zeitlich und die Anteile variieren, weil wir eben alle nicht zur gleichen Zeit dieselbe Situation haben und Notwendigkeit bedürfen. Und das ist insgesamt grob gesagt eine gemeintschaftliche Sache zum Leben. Aber daraus will ich hier keine Diskussion eröffnen, das soll dann bitteschön außerhalb meiner Fragestellung geschehen. Daher hätte ich gern die Antworten zu meiner Frage von denen, die es wissen und mir es gern sagen wollen. Dankeschön.


Tini_79

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Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür? Du darfst das einfach nicht moralisch betrachten. Die Frage ist, ob jemand Leistungen beziehen kann, wenn er (bzw. in dem Falle sie) 3 EZ beantragt hat oder ob das JC die Mutter vorzeitig zur Arbeit zwingen kann. Wenn ja, in welchem Umfang.


HeyDu!

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Wer vorsätzlich die Notlage schafft, hat schlechte Karten und hat einen steinigen Weg im Amt vor sich. Sprich 3 Jahre EZ nehmen, mit dem Wissen sie sich nicht leisten zu können, geht dumm aus. Selbst wenn man keinen Vollzeitplatz hat, wird das Jobcenter sich dafür einsetzen, dass man einen bekommt ;-) Übrigens, wer sich EZ nicht leisten kann und einen Antrag stellt, dem rät man bei uns mindestens mit dem AG über TZ in EZ zu sprechen oder anzufragen die EZ zu beenden. Will der AG nicht, gibt's mindestens TZ Jobangebote vorgelegt. Wir füttern keine Mütter mehr durch, wenn es nur um Bequemlichkeit geht ... Wer keinen Stress mit Job und Kind möchte, soll vorher sparen, Lotto spielen oder einen Millionär heiraten. :-D Stressfrei wäre der Weg bei uns im Jobcenter jedenfalls nicht. Fördern und fordern... ist keine Einbahnstraße.


bellis123

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Fakt ist, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird von Jobcenter zu Jobcenter bzw. auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Es gibt da durchaus einen Ermessensspielraum. Den Betreuungsanspruch gibt es ja nun schon eine Weile ab 1 Jahr und die TM würde das Kind ja sogar in VZ betreuen. "Zu stressig" ist daher in meinen Augen kein Argument dafür sich von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Wenigstens in TZ arbeiten ist in meinen Augen ab sofort absolut zumutbar und ich bin mir sicher dass die meisten Jobcenter das auch so sehen.


cube

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Letztendlich wurde deine Frage ja schon beantwortet. Ob du - bei bestehenden Arbeitsvertrag und einem Betreuungsplatz - zur Arbeit bis max. 30 Std verpflichtet werden kannst, liegt an deinem SB beim JC. Mehr als 30 Std. darfst du während der EZ nicht arbeiten. VZ innerhalb der EZ fällt also schon mal weg. Ob du nach der EZ gekündigt wirst, weiß doch noch keiner, das ist nur eine Vermutung deinerseits und darüber hinaus für die aktuelle Situation völlig irrelevant. Die Aussage, sich nicht so stressen zu wollen ist doch wohl kaum anders zu verstehen, als das du bewusst das System nutzen willst, damit andere dich fananzieren. Das System soll denjenigen helfen, die gar keinen Job haben, die keinen Betreuungsplatz finden um einer Arbeit nachgehen zu können etc. Es ist nicht dafür gedacht, dass jemand der arbeiten gehen könnte das gar nicht muss, weil es ihm zu stressig ist. Was meinst du denn, warum es den Betreuungsanspruch ab de, 1. LJ gibt? Sorry, nein, dafür habe ich kein Verständnis. Und bei uns würde dir das JC einen Vogel zeigen bei gültigem Arbeitsvertrag.


Tini_79

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Cube, wenn der AG sie nicht zurück nimmt, wie würde euer JC das dann durchsetzen? Oder soll sie kündigen und dann schlägt das JC eine geeignete TZ - Stelle vor? Wobei sie ja dann arbeitslos wäre und eh keinen Anspruch auf EZ hätte? Für weniger als ein Jahr, bei einer alleinerziehenden Mutter mit Kind U3 würden das doch kaum JC machen. Es gibt genug Gegenbeispiele und ich persönlich würde es darauf ankommen lassen. Und was ist mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II, Weisung der BA ab Rz 10.10?


cube

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Aktuell hat sie in EZ einen Vertrag, einen Betreuungsplatz und meines Wissens nach kann das JC dann sehr wohl verlangen, dass sie einen Teil zu ihrem Lebensunterhalt beiträgt. Muss nicht - kann aber. Ob sie gekündigt wird, weiß sie doch noch gar nicht. Und während der EZ wohl sowieso nicht. Findest du es denn ok, das man manchen Eltern bezahlt, dass sie einfach nicht so gerne auf die Uhr gucken wollen und deswegen leider lieber nicht VZ arbeiten wollen? Ok, wenn du gerne dafür deine Steuern zahlst, ich nicht. Und wie ich ganz zu Beginn erwähnte: es gibt doch wohl einen kV, der Betreuungsunterhalt zahlen müsste.


Felica

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Sobald deine EZ endet kann das JC dich verpflichten das du wieder in VZ arbeitest. Solange du Anspruch auf EZ hast, nicht. Sehr wohl können sie aber nach dem ersten Geburtstag einen TZ-Job nahelegen. Über wie viele Stunden du einen Betreuungsplatz hast, wäre dagegen nicht relevant. Allerdings kann das JA sagen das du den Platz nicht bekommst wenn du ihn in dem Umfang nicht benötigst, das ist je nach Gemeinde verschieden. Das JC wird aber, sofern der AG dir kündigt, verlangen das du gegen die Kündigung vorgehst.


cube

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Aktuell bist du noch in EZ und hast einen bestehenden Arbeitsvertrag in TZ. Und evt. einen Betreuungsplatz ab September. Innerhalb der EZ darfst du eh nicht mehr als 30 Std arbeiten. Das JC wird/kann weder von dir verlangen, dass du mehr als 30 Std arbeitest, noch, das du deinen bestehenden Vertrag kündigst, die EZ verkürzt und VZ arbeiten gehst. Ob das JC von dir aktuell verlangt, dass du zumindest TZ in EZ arbeiten gehst - hängt vom JC ab. In einigen Städten/Gemeinden ja, in anderen nein. Bei uns eher ja. Da du eben nicht in einer Notlage bist und zB gar keinen Job hast, sondern auf Grund Betreuungsplatz und Vertrag doch zumindest in TZ zu deiner Finanzierung beitragen kannst. Und auch da kann ich nur für unsere Stadt sprechen: die hätten schon gar nicht das 2. Jahr EZ einfach finanziert ohne das du nicht selber einen Teil dazu beiträgst und TZ arbeiten gehst. Sie hätten zumindest Druck gemacht und vor allen Dingen auf den Vater des Kindes verwiesen. Nach der EZ und der ggf. Kündigung durch deinen AG kann das JC verlangen, dass du dich um größtmöglichen Verdienst bemühst. Also dich nur auf TZ-Stellen zu bewerben, obwohl du einen VZ-Betreuungsplatz hast, wird meiner Meinung nach nicht funktionieren. Sollte dein AG dir gar nicht kündigen, würdest du erst mal TZ deinen bisherigen Vertrag erfüllen müssen. In wie fern das JC dann darauf pocht, dass du dich um VZ bemühst ... bei uns würden die Druck machen und x Bewerbungen pro Monat verlangen. Woanders mag das eben wieder etwas lockerer sein.


Tini_79

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Aber ja, ich würde meine gezahlten Steuern lieber für eine AE Mutter eingesetzt wissen, die vor und nach der EZ auf eigenen Beinen steht und wenige Monate überbrücken will, als für so manche andere. Nur rein rechtlich würde es mich halt interessieren. In allen möglichen H4 Foren steht, dass ein Elternteil 3 Jahre zu Hause bleiben darf und ich kenne selbst zwei Fälle. Dann ist es entweder nicht hieb- und stichfest vom Amt und manche Ämter versuchen es halt, weil die Klienten sich nicht wehren. Oder manche verzichten bewusst darauf? Dass der Kindsvater Betreuungsunterhalt leisten muss insofern er kann, steht eh außer Frage und das würde das JC ja eh immer zuerst prüfen.


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