Wäschesäcken
Kindesunterhalt Krankenkasse Liebe Frau Bader, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Es geht mir rein um den Kindesunterhalt. Muss ich diesen bei der Krankenkasse zum Gesamteinkommen dazu mit angeben? Darf der Kindesunterhalt zur Berechnung des Versicherungsbetrages von der Krankenkasse verwendet werden? Ursprüngliche Frage: "ich bin alleinerziehend und bekomme Unterhalt für mich und meinen Sohn. Ohne Arbeitgeber muss ich mich freiwillig krankenversichern bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Mein Sohn ist bei mir mitversichert. Die Krankenkasse ist der Meinung, der Unterhalt meines Sohnes zählt zum Gesamteinkommen dazu und ich muss ihn angeben. Ich habe gelesen, dass der Kindesunterhalt nicht angegeben werden muss. Was stimmt jetzt? " Viele Grüße! von Wäschesäcken am 27.11.2017 Sie haben am 30.11.17 geantwortet, dass Kindesunterhalt nicht zum Einkommen gezählt wird. FRAGE: Gibt es hierzu einen Paragraphen, den ich der Krankenkasse nennen kann? Das Sozialamt ist leider inzwischen auch der Meinung, dass der Kindesunterhalt sehr wohl zum Einkommen zählt. Das Jugendamt bezahlt den Kitaplatz und ist ebenso der Meinung, dass ich den Kindesunterhalt angeben muss. Ich habe dem leider nichts entgegen zu setzen! Danke!
Hallo, § 16 SGB IV iVm BSG , Urteil vom 03.02.1994 - 12 RK 5/92 Liebe Grüße NB
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