Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachträgliche Berechnung Elterngeld

Frage: Nachträgliche Berechnung Elterngeld

maggielicious

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bezüglich einer Neuberechnung von bereits abgeschlossenem Elterngeld helfen. Ich habe bis Januar 2018 Elterngeld für mein erstes Kind bekommen. Mein zweites Kind wurde im November 2018 geboren, das Mutterschaftsgeld wurde mir im Oktober 2018 gezahlt. Nachdem ich für mein zweites Kind Elterngeld beantragt habe, wurde das Elterngeld vom ersten Kind neu berechnet unter Einbeziehung des Mutterschaftsgeldes für das zweite Kind. Demnach soll ich etwas zurückzahlen. Zwischen der letzten Zahlung des Elterngeldes für Kind1 und dem Mutterschaftsgeld für Kind2 liegen 9 Monate. Bei der Elterngeldstelle sagt man mir, das wäre korrekt so, es gäbe ein Gesetz, das das so regelt. Ich kann mir das kaum vorstellen und wüsste nun gerne, ob es tatsächlich richtig so ist oder ob ich einen Widerspruch einlegen sollte. Viele Grüße Magdalena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihre Daten richtig sind, kann das nicht sein. MG kann nur auf im gleichen Zeitraum gezahltes EG angerechnet werden Liebe Grüße NB


Dojii

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Neues Mutterschaftsgeld kann nur auf das Elterngeld eines älteren Kindes angerechnet werden, wenn beides parallel gezahlt wird. Ist jetzt ne blöde Frage, aber du hast Elterngeld für Kind 1 wirklich nur bis Januar 2018 bekommen? ;-) Kein Elterngeld Plus über 2 Jahre oder so? Ich habe tatsächlich keine Ahnung, wie die Elterngeldstelle auf diese Idee kommt.


maggielicious

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Ich habe das Elterngeld über 2 Jahre bekommen, aber die letzte Auszahlung war im Januar 2018. Erneut schwanger geworden bin ich im März 2018. Es wurde also nichts parallel gezahlt. Ich bin auch davon ausgegangen, dass die sich da irgenwie mit den Jahreszahlen geirrt haben, bis die Dame steif und fest behauptet hat, das wäre richtig so...


Dojii

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Ok, das ist wirklich quatsch. Es kann und darf nur angerechnet werden, wenn es parallel gezahlt wird. Wie genau haben die das denn im neuen Bescheid für das erste Kind angerechnet? In welchen Lebensmonaten? Klingt für mich auch nach einem Dreher in der Jahreszahl. Auf jeden Fall Widerspruch einreichen, bevor die Monatsfrist abläuft!


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