Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ist bei der Namensgebung eines unehelichen Kindes folgende Kombinationsmöglichkeit gegeben: 1. Das Sorgerecht erhält die Mutter 2. Der Vater erkennt die Vaterschaft an 3. Das Kind bekommt einen Doppelnamen, der sich aus den beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt? Vielen Dank und viele Grüße Julia
Mitglied inaktiv
Hallo, bei uns war es dasselbe. Wir waren beim jugendamt damit mein freund die Vaterschaft von Jana anerlennt. Der Beamte hat uns sehr gut aufgeklärt und uns zu folgendem geraten: 1. mein Freund erkennt die Vaterschaft an 2. Jana bekommt meinen Nachnamen 3. ich habe das alleinige Sorgerecht Wir haben das auch so gemacht. Er meinte, im Falle einer Trennung würde es dann keine Schwierigkeiten geben und wir können uns selber einigen (besuchszeiten etc.) Wegen dem Nachnamen hat er folgendes gesagt: Es ist besser wenn ihr Kind auchihren Nachnamen bekommt. Erstens hat das Kind dann den Namen des Vaters und beide Elternteile müssen bei manchen Sachen immer gemeinsam Unterschreiben, zweitens im Falle einer Trennung muß immernoch der Vater mit unterschreiben und keiner bringt den Namen des Kindes mit mir in Verbindung. Wie gesagt: Wir haben es gemacht wie oben geschrieben und haben keinerlei Probleme. LG Tamee
Mitglied inaktiv
Hallo, nur der Vater hat keinerlei Rechte und auch keinerlei Mitspracherecht bei einer eventuellen Trennung! Das Jugendamt hat hier anscheinend mal wieder nur pro Mutter beraten. Das gemeinsame Sorgerecht auch bei nichtverheirateten ist eigentlich schon ein paar Jahre Standard in Deutschland.
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