Mitglied inaktiv
hallo frau bader, wie sieht der sachverhalt aus, wenn frau in scheidung lebt (trennungsjahr vorüber, scheidung bereits bei gericht eingereicht), bereits einen neuen festen partner hat und mit diesem auch zusammen lebt und von ihm schwanger wird? liegt das sorgerecht automatisch beim ex, weil die scheidung noch nicht durch ist? oder kann der neue partner bei der geburt ganz normal die vaterschaft anerkennen und steht somit auch in der geburtsurkunde? wie muss man sich das vorstellen? vielen dank für ihre antwort und ihre bemühungen.
Hallo, das Kind gilt als ehelich, wenn es VOR der rechtswirksamen Scheidung geboren wird. Aber wenn alle drei die Vaterschaft an - und aberkennen, kann man das ändern. Liebe grüsse, NB
Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau N.Bader, hab da wieder mal ´ne Frage. Ich habe gehört, daß mann die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes bereits anerkennen lassen kann und die Reihenfolge des Sorgerechts auch. Bin jetzt in der 20.SSW - ab wann kann ich mit dem Vater des Kindes zum Jugendamt gehen. Ach ja, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dan ...
Liebe Frau Bader, ist bei der Namensgebung eines unehelichen Kindes folgende Kombinationsmöglichkeit gegeben: 1. Das Sorgerecht erhält die Mutter 2. Der Vater erkennt die Vaterschaft an 3. Das Kind bekommt einen Doppelnamen, der sich aus den beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt? Vielen Dank und viele Grüße Julia
Hallo! Ich habe da auch mal eine Frage. Ich werde im August mein erstes Baby bekommen. Mit dem Kindsvater bin ich nicht verheiratet, aber wir sind zusammen, wohnen zusammen und wir werden auch eine Vaterschaftsanerkennung machen, wenn der Kurze da ist. Nun würde ich gern wissen, was mit dem Baby passiert, falls mir etwas passiert. Ich möchte da ...
Hallo Frau Bader, wissen Sie, welche Unterlagen man braucht um die Vaterschaft und ein geteiltes Sorgerecht SCHON VOR DER GEBURT DES KINDES festzulegen und welche Urkunden das Jugendamt/Standesamt zu diesem Zweck ausgeben muss. Ich möchte, dass mein Kind den Nachnamen des Vaters bekommt und dass der Vater von der 1. Sekunde an alle Rechte un ...
Hallo, ich lebe mit dem Vater meines Sohnes in eheähnlicher Gemeinschaft,habe allerdings alleiniges Sorgerecht. Die Vaterschaft wurde von ihm anerkannt. Worin liegt nun der Unterschied zwischen geteiltem/alleinigem Sorgerecht und anerkannter/nichtanerkannter Vaterschaft? (hoffe, das läßt sich so in kürze beantworte..) LG
Guten Tag, mein Kind ist knapp 2 Monate alt, der Vater zweifelt nun die Vaterschaft an. Wer hat bis zur Klärung das Sorgerecht für mein Kind? Ich alleine? Oder wir beide? Grüße monavb
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Sehr geehrte Rechtsanwältin, mein Kind kommt voraussichtlich Anfang November zur Welt. Der biologische Kindesvater ist mein aktueller Partner. Aktuell befinde ich mich in Scheidung und diese ist im Juni, dann bin ich rechtskräftig im Juli geschieden. Brauche ich trotzdem wenn das Kind im November zur Welt kommt zur Vaterschaftsanerkennung ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung