Hallo,
ich lebe mit dem Vater meines Sohnes in eheähnlicher Gemeinschaft,habe allerdings alleiniges Sorgerecht. Die Vaterschaft wurde von ihm anerkannt. Worin liegt nun der Unterschied zwischen geteiltem/alleinigem Sorgerecht und anerkannter/nichtanerkannter Vaterschaft?
(hoffe, das läßt sich so in kürze beantworte..)
LG
Mitglied inaktiv - 06.09.2003, 21:16
Antwort auf:
Sorgerecht/anerk.Vaterschaft
Hallo,
so ist es.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2003
Antwort auf:
Sorgerecht/anerk.Vaterschaft
Ganz einfach: mit der anerkannten Vaterschaft hat das Kind einen "Vater" und damit Unterhaltsansprüche, sowie das Recht auf Umgang mit dem Vater.
Das Sorgerecht beinhaltet, über das Kind entscheiden zu dürfen, wo es lebt, welche Schule, welche Nahrung, Kleidung Erziehungsart usw.. eben das, was Du jeden Tag tust.
Wichtig ist das immer erst, wenn man sich als Eltern nicht mehr einigen kann.
Z. B. kannst Du mit dem Kind einfach irgendwo hinziehen, ohne den Vater fragen zu müssen / sollen.
Hilft das?
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.09.2003, 15:14