Hallo Frau N.Bader,
hab da wieder mal ´ne Frage.
Ich habe gehört, daß mann die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes bereits anerkennen lassen kann und die Reihenfolge des Sorgerechts auch.
Bin jetzt in der 20.SSW - ab wann kann ich mit dem Vater des Kindes zum Jugendamt gehen.
Ach ja, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Danke im Voraus
Rasi
Mitglied inaktiv - 09.05.2001, 18:01
Antwort auf:
Anerkennung Vaterschaft u. Festlegung Sorgerecht
Liebe Rasi,
1. § 62 Beurkundungsgesetz (BeurkG)
(1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von
1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen Kindes oder zur Leistung einer anstelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Ansprüchen einer Frau nach den §§ 1615k und 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Entbindungskosten und Unterhalt).
(2) Die Zustellung von Urkunden, die eine Verpflichtung nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 zum Gegenstand haben, kann auch dadurch vollzogen werden, daß der Schuldner eine beglaubigte Abschrift der Urkunde ausgehändigt erhält; § 212b Satz 2 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend.
ALso: Amtsgericht!
Zum JA können Sie ruhig schon vor der Geburt gehen, man benötigt auch alle möglichen Unterlagen. Zu früh schadet nie.
IdR erfolgt die Anerkennung aber nach der Geburt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2001
Antwort auf:
Anerkennung Vaterschaft u. Festlegung Sorgerecht
Halli Rasi,
ich erlaube mir mal Frau Bader zu korrigieren. Ich hoffe, sie reisst mir nicht den Kopf runter! ;-)
Die Anerkennung der Vaterschaft wird kostenlos beim Judenamt vorgenommen, ebenfalls die Sorgerechtserklärung, wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht wollt.
Ich persönlich würde raten, VORHER das alles zu machen.
Meine Gründe:
- Man weiß nie, was bei der Geburt alles passiert und so hat der Vater zumindest das bereits Recht, über sein Kind zu entscheiden, falls Du dazu nicht (mehr) in der Lage sein solltest.
- Nach der Geburt hat man sicher ganz andere Dinge im Kopf, als zum Jugendamt zu traben (mit Neugeborerenen im Schlepptau) und da noch irgendwelche Erklärungen abzugeben.
Ich schreibe (Grund Nr. 2) leider aus eigener Erfahrung...
Bei mir ist für Dez. Nr. 2 unterwegs und diesmal gehe ich ganz sicher spätestens im September zum Jugenamt.
Alles Gute,
Désirée
P. S: diese Erklärungen könnt Ihr vor jedem beliebigen Jugendamt abgeben, muß nicht Euer "zuständiges" sein.
Mitglied inaktiv - 11.05.2001, 22:51