Hallo Frau Bader,
Ich bin derzeit Schwanger, vom Kindsvater meines ungeborenen Kindes bin ich getrennt - er hat den Kontakt verweigert und abgebrochen.
Nun habe ich mich jetzt mal beim Jugendamt erkundigt, zwecks Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt. - Der Mitarbeiter sagte zu mir, sie könnten den Vater vor Geburt nicht einfach anschreiben und ihn zu einem Gespräch einladen bezüglich der Anerkennung..
Ich soll eine Beistandschaft einrichten (ihn angeben usw.), allerdings würde das Jugendamt dann erst nach Geburt tätig werden und ihn anschreiben - ist dies so richtig, dass erst nach Geburt was geschieht seitens des Jugendamts? Ich möchte ihn angeben als Vater und dachte, man kann dies schon vor der Geburt tun trotz fehlendem Kontakt zum Kindsvater..
von
Deborah
am 16.01.2021, 14:13
Antwort auf:
Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt
Hallo,
wenn er nicht mitmacht, geht es erst nach der Geburt. Wenn er dann immer noch nicht freiwillig mitmacht, müssen Sie die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Wichtig ist dann, dass Sie ihn mit Einschreiben Rückschein anschreiben und auffordern, Unterhalt zu zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2021
Antwort auf:
Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt
Ja, das ist richtig.
Ohne Kind gibt es ja noch keine Vaterschaft und eventuell will er erst einen Test, ob er der Vater ist.
Gebe es ab und die klären das.
Habe ich damals auch so gemacht und klappte super.
von
Sternenschnuppe
am 16.01.2021, 14:17
Antwort auf:
Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt
Hallo,
wie schon gesagt: VOR der Geburt geht eine Anerkennung nur, wenn der Vater mitmacht.
Ansonsten muss ja hinterher erst ein DNA-Vergleich von Euch Dreien gemacht werden.
Du kannst eine Beistandschaft einrichten, kannst das aber auch über einen Anwalt regeln.
WENN Beistandschaft: erkundige dich trotzdem sehr genau wie alles abläuft, steht dem Jugendamt auf den Füßen.
LG
D
von
desireekk
am 17.01.2021, 02:19