Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft/Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaft/Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe da auch mal eine Frage. Ich werde im August mein erstes Baby bekommen. Mit dem Kindsvater bin ich nicht verheiratet, aber wir sind zusammen, wohnen zusammen und wir werden auch eine Vaterschaftsanerkennung machen, wenn der Kurze da ist. Nun würde ich gern wissen, was mit dem Baby passiert, falls mir etwas passiert. Ich möchte dann natürlich, dass unser Sohn bei seinem Papa aufwächst. Ist das rein rechtlich auch so vorgesehen, wenn wir nicht verheiratet sind? Oder gibt es da Probleme das Sorgerecht zu bekommen? Wie kann ich da vorsorgen? Reicht ein Schriftstück von mir, in dem ich meinen Wunsch festhalte. Muss es vom Notar beglaubigt werden? Vielen Dank schon mal im Vorraus. LG von ISI


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Isi, ..ja, da haben die beiden recht. Liebe, Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Ausserdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi ISI, ich habe mir auch schon über das Thema Gedanken gemacht und mich erkundigt. Es ist so, dass die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt des Kindes erfolgen kann. D. h. du könntest schon jetzt zum Jugendamt gehen (bzw. ihr beide) und diese Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen. Wenn etwas passieren sollte bekommt dein Freund dann das Baby. LG Katja


Mitglied inaktiv

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Ihr könnt auch das gemeinsame Sorgerecht beim JA beurkunden lassen. Dann gibt es bestimmt keine Probleme


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