Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elterrnzeit selber kündigen...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elterrnzeit selber kündigen...

Locken-Rocken

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich für 2 Monate Elternzeit entschieden. Und zwar den ersten Lebensmonat und den sechsten. Unser Sohn ist am 30.11.15 geboren. Jetzt ist es so, dass er, wenn sich die Chance bietet, den Job wechseln möchte. Die Bewerbung ist schon raus. Könnte er dann nach dem zweiten Monat Elternzeit direkt im Anschluss problemlos kündigen, d.h. nach der Elternzeit direkt beim neuen Arbeitgeber anfangen? Oder gibt es die Möglickeit, dass der neue Arbeitgeber die Elternzeit übernimmt ? Ist natürlich blöd, dass sich das so überschneiden würde aber es wäre einfach eine super Chance für meinen Mann.... Vielen Dank für Ihre Rückmeldung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann der neue AG, muss aber nicht. Gefahr ist, das er den ersten Monat EG zurückzahlen muss, wenn er keinen zweiten nimmt. Liebe Grüße NB


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