Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit wg. Depression krank/arbeitsunfähig

Frage: Nach Elternzeit wg. Depression krank/arbeitsunfähig

hayleyk

Beitrag melden

Hallo ich habe 2013 aufgrund meiner Tochter Kate bis Mai 2014 in Elternzeit/Geldbezug gestanden, die MOnate zwischen den beiden Schwangerschaften habe ich keinen Job gehabt und war im Arbeitslosengeldbezug. Am 18.12.2014 bin ich aufgrund der Geburt von Grace wieder in den Elterngelbezug gelandet. Dieser Anspruch endet im Oktober und ich habe noch einen Restanspruch von 5 Monaten auf ALG 1, ich komme eben von meinem Arzt wieder, der mich nach dem Elterngeldbezug krank schreiben möchte etl. auch arbeitsfähig da ich Depressionen habe. Momentan geht es mir da nicht so gut. Ich weiß nicht wer in der Zeit, nach dem Elterngeldbezug für mich finanziell aufkommt. Klingt jetzt ein bisschen blöd geschrieben,, aber das Geld meines Mannes mit 1100 netto ist nicht gerade so viel und Hartz 4 wurde ebenso wie Wohngeld abgelehnt. von wem erhalte ich denn generell finanzielle Unterstützung wenn ich krank geschrieben werde oder auch arbeitsunfähig? Meine Therapie beginnt nämlich erst. Ich bin verzweifelt und wei0 nicht wer mein Ansprechpartner ist


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können Sie bei der Agentur f Arbeit melden.Die ersten sechs Wochen, in denen man das Arbeitlosengeld - aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes - weitererhielt, gelten als Zeit der Arbeitslosigkeit. Sobald man Krankengeld als Leistung der Krankenkasse erhält, fällt man aus der Arbeitslosigkeit heraus. Erfolgt dann nach Krankengeldbezug die Gesundschreibung, muß man sich erneut beim Arbeitsamt melden (dies sofort, da man keinen rückwirkenden Anspruch auf ALG-I hat). Die Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und der Neuanmeldung, in der man Krankengeld bezog, gilt nicht als Zeit der Arbeitslosigkeit, ist damit nicht an die Bezugsdauer des ALG-I addierbar. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...