hayleyk
Hallo ich habe 2013 aufgrund meiner Tochter Kate bis Mai 2014 in Elternzeit/Geldbezug gestanden, die MOnate zwischen den beiden Schwangerschaften habe ich keinen Job gehabt und war im Arbeitslosengeldbezug. Am 18.12.2014 bin ich aufgrund der Geburt von Grace wieder in den Elterngelbezug gelandet. Dieser Anspruch endet im Oktober und ich habe noch einen Restanspruch von 5 Monaten auf ALG 1, ich komme eben von meinem Arzt wieder, der mich nach dem Elterngeldbezug krank schreiben möchte etl. auch arbeitsfähig da ich Depressionen habe. Momentan geht es mir da nicht so gut. Ich weiß nicht wer in der Zeit, nach dem Elterngeldbezug für mich finanziell aufkommt. Klingt jetzt ein bisschen blöd geschrieben,, aber das Geld meines Mannes mit 1100 netto ist nicht gerade so viel und Hartz 4 wurde ebenso wie Wohngeld abgelehnt. von wem erhalte ich denn generell finanzielle Unterstützung wenn ich krank geschrieben werde oder auch arbeitsunfähig? Meine Therapie beginnt nämlich erst. Ich bin verzweifelt und wei0 nicht wer mein Ansprechpartner ist
Hallo, Sie können Sie bei der Agentur f Arbeit melden.Die ersten sechs Wochen, in denen man das Arbeitlosengeld - aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes - weitererhielt, gelten als Zeit der Arbeitslosigkeit. Sobald man Krankengeld als Leistung der Krankenkasse erhält, fällt man aus der Arbeitslosigkeit heraus. Erfolgt dann nach Krankengeldbezug die Gesundschreibung, muß man sich erneut beim Arbeitsamt melden (dies sofort, da man keinen rückwirkenden Anspruch auf ALG-I hat). Die Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und der Neuanmeldung, in der man Krankengeld bezog, gilt nicht als Zeit der Arbeitslosigkeit, ist damit nicht an die Bezugsdauer des ALG-I addierbar. Liebe Grüße NB
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