Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Stundenzahl reduzierung von 30 Wochenstunden auf 25 Stunden

Frage: Nach Elternzeit Stundenzahl reduzierung von 30 Wochenstunden auf 25 Stunden

Bergu

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit noch in Elterzeit dies endet nächstes Jahr in Juni. Meine Frage ist ich habe bevor ich schwanger wurde 30 Wochenstunden gearbeitet und möchte aber nächstes Jahr die Stundenzahl reduzieren auf 25 Wochenstunden. Meine Vorgesetzte hatte mir gesagt das wenn ich von der Elterzeit wieder komme mit 30 stunden anzufangen habe. Dies kommt für mich nicht in frage. Habe ich denn die Chance mit 25 Wochenstunden zu arbeiten oder muss ich wirklich mit 30 stunden weiterarbeiten. Mfg B.C


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Vertrag über 30 Stunden und der greift. Frage ist jedoch, ob Sie einen Anspruch auf Reduzierung haben. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Die Kündigungsfrist zum Ende der EZ beträgt 3 Mo., während der EZ jeweils nach Vertrag. Liebe Grüsse, NB


mela_mit_alex

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Da dein alter Vertrag nach der Elternzeit wieder auflebt.. müsstest du dich entweder mit dem AG einigen und deinen alten Vertrag reduzieren oder wenn der AG nicht damit einverstanden ist, deinen Arbeitsvertrag kündigen.


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