Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nach Elternzeit schwanger mischeinkuenfte- wie wird EG berechnet?

Frage: nach Elternzeit schwanger mischeinkuenfte- wie wird EG berechnet?

joana27

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit in Elternzeit meines ersten Kindes für zwei Jahre, bis März 2018. In der Elternzeit habe ich angefangen nebenberuflich selbständig zu arbeiten, allerdings nur sehr wenig (3 Tage im Jahr) und ohne Gewinn. Nun möchten wir in ca. einem Jahr noch ein Kind. Angenommen ich würde im Januar 2018 schwanger werden und ab März 2018 wieder in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Wie würde dann das Elterngeld berechnet werden? Würde man dann das Kalenderjahr 2017 nehmen, in dem ich in Elternzeit war? Das erscheint mir so unfair. Vielen herzlichen Dank liebe Grüße joana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr herangezogen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bei Selbständigkeit wird das Steuerjahr herangezogen (Steuerbescheid).


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