snoopy125
hallo Frau Bader, ich arbeite bei der Krankenkasse und hatte BAT 7 ( Direkt nach der Ausbildungszeit bekommen , am Kundenberaterplatz tätig ). Nach meiner Elternzeit trat ich eine 50% Stelle an und wurde in einen anderen Bereich versetzt( ohne Kunden), der angeblich nur BAT 5 entpricht und bekam großzügigerweise BAT 6. Ist so etwas überhaupt zulässig? Das hatte ich zuletzt während der Ausbildung !!! Anscheinend ist der AG berechtigt, bei einer 50% STelle, den Mitarbeiter runerzugruppieren. Das finde ich wie eine Strafe fürs Kinderkriegen !!! Es ist dochklar, dass eine Mutter meistens mit einer Teilzeitstelle weiterarbeitet. Leider kann ich in meinem Betrieb niemand so recht vertrauen, wie könnte ich es anstellen wieder BAT 7 zu bekommen? Ich arbeite mittlerweile auch wieder (meines Erachtens) in höherwertigen Täitgkeiten, aber es wird alles immer so geschickt gedreht. Aalglatt sozusagen. Da wird mal 3 Wochen abgeordnet in die Kundenberatung, dann ist man plötzlich ein bisschen Sekretärin für einen Bereichsleiter usw. Bei der Runtergruppierung wird HOnig ums Maul geschmiert und dann sagt niemand mehr was, wenn man woanders hinversetzt wird und andere Tätigkeiten hat. Personalrat hat leider nicht viel zu melden.... Ich fühle mich schon verletzt. Denn eigentlich war ja der Grund, dass ihc in Elternzeit war, meine Stelle danach nicht mehr frei und ich nur noch halbtags arbeiten kann. Ich nage daran ob es gerecht ist, den BAT 6 hinnehmen zu müssen.
Hallo, warum sollte der AG Sie heruntergruppieren dürfen? Aber das ist öff. Recht, da kenne ich mich nicht so aus Liebe Grsüse, NB
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