katinkaa
Liebe Fr. Bader, eine kleine dumme Frage. Ich befand mich bis Ende Mai im Elterngeld Plus und habe 15 Wochenstunden gearbeitet. Seit Februar bin ich erneut schwanger und der Betriebsarzt hat ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Meine Frage lautet nun, bekomme ich in der Zeit zwischen der Elterngeldzahlung und dem Mutterschaftsgeld weiterhin die vorher ausgeübten 15 Wochenstunden von meinem Arbeitgeber ausgezahlt oder gar mehr, weil jetzt wieder mein ursprünglicher Vertrag mit Vollzeit gilt? Lieben Dank im voraus für Ihre Antwort!
Hallo, sie bekommen den Lohn, den Sie auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Ohne dass Beschäftigungsverbot würden sie, so verstehe ich es, weiter die 15 Wochenstunden arbeiten. Also kriegen Sie dieses als Mutterschaftslohn. Liebe Grüße NB
-Talia-
Man bekommt das, was man auch ohne BV bekommen würde. Würdest du also nur 15 Stunden arbeiten, weil dein Kind auch nur 15 Stunden betreut ist, kriegst du natürlich auch nur Geld für 15 Stunden.
mellomania
du bekommst das was du ohne bv bekommen würdest. warum sollte den ursprünglicher vertag gelten? du erhalst im bv die 15 h und kannst deine laufende elternzeit ERST auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz kündigen, sollte dieser in der laufenden elternzeit beginnen. DANN erhälst du in der mutterschutzzeit den vollen AG zuschuss. vorher kannst du deine elternzeit nicht kündigen. daher läuft normal dein 15 h vertarg weiter und auch nur der wird logischerweise bezahlt.
katinkaa
Hallo! Ja natürlich bekomme ich das Gehalt für die 15 Wochenstunden. Nach Beendigung der Elternzeit hätte ich ohne die erneute Schwangerschaft natürlich wieder meine vorherige Vollzeitstelle ausgeübt. Und das ist meine Frage, ob das relevant ist. Nimmt der Arbeitgeber jetzt das, was zuletzt gezahlt wurde (15 Wochenstunden) oder was eigentlich dem Vertrag (Vollzeit) zugrunde liegt? Liebe Grüße!
Felica
Das was dem VZ-Vertrag zugrunde liegt. Sofern du alle Voraussetzungen dafür erfüllst, also auch eine entspechende Kinderbetreuung.
mellomania
solange der 15 h vertrag läuft, erhält sie diesen lohn. wenn der dann endet und der vz vertrag wieder auflebt, erhält sie vz geld, sofern sie diesen vertrag überhaupt erfüllen kann. das wäre übervorteilung wenn sie jetzt, obwohl 15 h laufen, vz bezahlt bekommen würde
Felica
lese mal richtig, Überschrift Elternzeit vorbei, Ende Mai scheinbar, gleichzeitig endet der Vertrag über 15 Std für das EG Plus, also lebt am Tag nach der EZ der VZ-Vertrag wieder auf.
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