Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nach der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im April 2005 endet mein dreijähriger Erziehungsurlaub, am 01.08. beginnt mein neuer Mutterschutz für das 2. Kind. Im Oktober letzten Jahres fragte mein Arbeitgeber ( Arzt) ob ich wiederkommen würde, dies konnte ich damals noch nicht beantworten, da ich noch keine zugesagte Betreuung für meine Tochter hatte, daraufhin wurde eine Vollzeitkraft eingestellt, für eine Teilzeitkraft, die gegangen ist. Natürlich war ich da noch nicht wieder schwanger. Ich arbeite als 400 Euro Kraft in meiner alten Praxis. Als ich jetzt die Abmeldung von meiner Krankenkasse mitgeteilt bekam und mit meinem AG sprach, meinte er, daß ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben solle, da er mich nicht bräuchte, da er ja jetzt 2 Vollzeitkräfte hätte, die er nicht entlassen wolle, mich könne er aber wegen Muschu Gesetz auch nicht entlassen, außerdem wolle er mich auch nicht beschäftigen, da ich die meisten anfallenden Arbeiten in der Praxis wegen dem Mutterschutzgesetz für Arzthelferinnen nicht ausführen dürfte und da ich auch schon stationär wegen Blutungen in der SS behandelt werden musste und mich auch schonen muss. Da sei es nicht ratsam, arbeiten zu kommen. Deswegen Aufhebungsvertrag. Nun bin ich nicht schlüssig, ob ich unterschreiben soll, schließlich geht es um eine Menge Geld und auch den Anspruch auf meinen Arbeitsplatz, den ich verwirken würde. Kann ich meinen Arbeitgeber zwingen, mich weiterzubeschäftigen und dann ein Berufsverbot auszusprechen, da ich die Arbeit nicht machen darf? oder habe ich meine Ansprüche verwirkt, weil ich im Oktober noch keine Zusage machen konnte? Entschuldigen Sie den langen Text und im Voraus vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, natürlich unterschreiben Sie nicht. Sie haben einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz-der Rest ist sein Problem. Sie können entscheiden, ob Sie voll arbeiten wollen, dann gehen Sie einfach hin, oder Teilzeit. Auf letzteres haben Sie aber keinen Anspruch. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Rat: Unterschreibe auf KEINEN FALL! Du hast aufgrund SS außerordentlichen Kündigungsschutz und bekommst nur Schwierigkeiten wenn Du es tust. Mit der Arbeitsagentur etc. Außerdem von dort sofort eine Sperre, weil Du trotz K-Schutz die Arbeitslosigkeit verursacht hast. Mit der Unterschrift. Außerdem fehlen Dir dann die Zahlungen im Mutterschutz. Denk in diesem Fall nicht an Deinen Arbeitgeber sondern an Dich. Es wird schon eine passende Arbeit für dich geben. Was hast Du denn während der 1. SS für Arbeiten erledigt? LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sach mal, Deinem Chef geht es aber schon noch gut??? Wie schon geschrieben: NICHTS UNTERSCHREIBEN! Ts... Also: Du mußt Dich vor Ende der EZ erst mal gar nicht äußern. Solltest Du drei Monat vor Ende der EZ nicht gekündugt haben, dann "musst" Du sowieso wiederkommen, da dann die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Es ist seine unternehmerische Entscheiung jemanden einzustellen, ohne zu wissen, wieviel und wann Du wiederkommst. Hat er die falsche getroffen, dann kann das nicht an Dir ausgehen. So würde ich ihm das auch zu verstehen geben. Also: Du hast nicht verwirkt, ich würde ganz normal am ersten tag meine Vollzeitstelle antreten und mich erst mal nicht beirren lassen. Er kann Dir gar nichts. Wenn Du Dich schonen mußt, bist Du krank, das bedeutet vorübergehend nicht Arbeitsfähig. Aber ein Aufhebungsvertrag würde Dich für immer ausbooten. Viel Kraft und alss es nicht zu nah an Dich herankommen, Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich gehe am 18.januar wieder arbeiten,wie ist das mit dem Gehalt? Gehalt bekommen wir immer am 15. Das Elterngeld habe ich immer am 1. Bekommen für den Zeitraum vom 17.-17. Bekomme ich es dann auch am 15.janaur oder erst ein Monat später zu meinem Gehalt für Feburar?

Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...

Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt.  Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...

Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.