Mami01052007
Sehr geehrte Frau Bader, im Moment befinde ich mich noch bis zum 23.02.2016 in Elternzeit. Während meiner Schwangerschaft sollte mir ein Aufhebungsvertrag angeboten werden dies habe ich per Zufall erfahren und ist dann am Ende auch nicht eingetreten. Ich finde dies trotzdem eine absolute Unverschämtheit, da ich wirklich eine sehr fleißige und sehr zuverlässige Mitarbeiterin bin. Ich war während der Schwangerschaft keinen Tag krank und auch sonst war ich seher wenig krankgeschrieben. Nach den drei Jahren würde ich gerne in Teilzeit wieder arbeiten. Die Personalabteilung hat mir dies sogar an meinem letzen Tag angeboten. Damals hatte ich schon den Eindruck, dass die Dame aus der PA nur was aus mir ausquetschen wollte um herauszufinden, ob ich überhaupt wiederkomme oder was ich vorhabe. Meine Firma wird mich mit allen Mitteln versuchen loszuwerden und mir die unmöglichste Stelle zu den unmöglichsten Zeiten anbieten die es gibt. Dies habe ich durch eine Kollegin erfahren, die einen direkten Draht zur PA hat. Jetzt werde ich mit meinen Waffen zurückschlagen. Nun zu meinen Fragen: -muss mir meine Firma eine Teilzeitstelle genehmigen? Wenn ja nur zu seinen Konditionen und müssten die Firma sich bei der Bezahlung an meinem alten Gehalt orientieren? -ist eine Kündigung an meinem 1. Arbeitstag oder generell nach der Elternzeit möglich? - was wäre, wenn ich an meinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit wieder schwanger bin, dann bin ich aufgrund des Muttierschutzgesetzes nicht kündbar oder? Wann muss ich die erneute Schwangerschaft bei meinem Arbeitgeber anmelden? Reicht es am 1. Arbeitstag? Dann läuft das Gehalt trotzdem weiter und ich kann erneut Elterngeld beziehen und drei Jahre in Elternzeit gehen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Anne
Hallo, 1. Wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, er die Teilzeit genehmigen 2. Kündgen kann der Arbeitgeber frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit, nicht jedoch, wenn Sie wieder schwanger sind. 3. Sie können dann schwanger wieder bis Beginn des neuen Mutterschutzes arbeiten Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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