Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario. Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten. Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem Arbeitgeber gefragt, ob ich auf Minijob-Basis wieder anfangen wollen würde zu arbeiten. Wie verhält es sich nun, sollte sich im zweiten Elternzeitjahr Baby Nummer 2 ankündigen. Ich weiß, dass ich die Elternzeit zum Mutterschutz des Babys beenden darf, was passiert aber nun, wenn die Elternzeit bereits im April endet, aber der Mutterschutz erst im Oktober beginnen würde? Würde ich in diesen Monaten wieder ins BV gehen und mein Vollzeitgehalt erhalten oder nur das des Minijobs? Oder sind diese Minijobs generell befristet bis Ende der Elternzeit? Vielen Dank!
von Frau_anna123 am 06.02.2024, 22:12