Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit schwanger geworden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In Elternzeit schwanger geworden

sandra15

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Hallo, bin noch bis Ende des Jahres in Elternzeit, und unerwartet jetzt wieder schwanger geworden. Meine Fragen: 1. Wie läuft das mit dem Elterngeld, bekommt man das wieder, da der Mutterschutz ja früher beginnt? 2. Habe ja noch 3 Wochen Urlaub wie wird das geklärt? 3. Kann der Chef mich jetzt kündigen? 4.Muss ich persönlich dem Chef sagen das ich erneut schwangrr bin, oder reicht das Artest per Post ? Vielen Dank für die Antwort im Voraus Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


chrissicat

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1. Elterngeld bekommst du auf jeden Fall, sofern du wieder in Elternzeit gehst. Die Höhe hängt von deinem Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Bzw. wie lange warst du in Elternzeit? Ggf. ist dein Einkommen vor dem letzten Mutterschutz maßgeblich. Was meinst du mit "der Mutterschutz beginnt früher"? Wieso sollte dieser früher beginnen? Du kannst deine jetzige Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden. Dann bekommst du wieder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber. 2. Der Resturlaub wird auf das Jahr nach der (neuen) Elternzeit übertragen. 3. Nein, kündigen kann dein Chef dir nicht. Während Elternzeit sowie während Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz. 4. Die Vorlage des Attests ist (rein rechtlich) ausreichend.


sandra15

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Wo und wie beende ich die vorzeitige Elternzeit?


chrissicat

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Du musst deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass du die Elternzeit vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendest. Wann ist denn dein Kind, für das du gerade in Elternzeit bist, geboren?


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