Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach dem MuSchu................

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach dem MuSchu................

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hallo Fr.Bader es geht mir um folgendes: 1. ich möchte nach dem MuSchu in EU gehen,aber nebenbei auf 630,-noch arbeiten.Wann muss ich es frühestens meinem Chef sagen? Wenn mein Chef mich aber nicht auf 630,- nimmt,muss er mich dann sozusagen "freigeben" für anderen AG auf 630,-??? 2. Wie ist es mit Teilzeitarbeit(frage wie bei 630,-)?? Und geht das dann überhaupt wenn ich im EU bin,daß ich dann Teilzeitarbeit mache,denke wohl eher nicht?!?!?! 3. Wann muss ich den Antrag auf EU abgeben? LG Birgitt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Birgitt, 1. Ich würde das schnellstmöglich klären. Wenn Si eine Verringerung nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz geltend machen wollen, müssen Sie das 3 Mo. vor Beginn geltend machen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (s. in Suchmaschine). Wenn das nicht klappt, können Sie sich eine andere Beschäftigung suchen. 2. Teilzeit ist auch 630er. Sie dürfen im EU 19 (vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (nach 01.01.01) arbeiten, je nach Geburtstermin. 3.Das kommt auch aUF DEN Geburtstermin an. Vor 01.01.01: 4 Wo vor Beginn Nach " :6 (direkt nach der Geburt)/8 Wo (später) vor Beginn Gruß, NB Entweder


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