Elternzeit --> Brückenteilzeit --> MuSchu --> Elternzeit/Brückenteilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit --> Brückenteilzeit --> MuSchu --> Elternzeit/Brückenteilzeit

Hallo Frau Bader Unser 1. Kind wurde im Nov. 2016 geboren. Im Nov. 2019 läuft nun die Elternzeit meiner Frau aus. Nach 15 Monaten Elterngeld/Teilzeitelterngeld ging meine Frau während der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten (ca. 50%). Nun bekommen wir ein 2. Kind (derzeitiger errechter Termin Mitte März). Da wir keinen Ganztagesplatz im Kindergarten bekommen haben, wollte/will meine Frau ab November dann ih die Brückenteilzeit gehen mit einem Arbeitsumfang von ca. 55 %. Der Mutterschutz würde ja dann irgendwann im Januar beginnen und die Brückenteilzeit hätte sich damit ja erledigt. Aber man kann ja nur für mind. 1 Jahr Brückenteilzeit beantragen. Wie verhält es sich denn, wenn sie die Brückenteilzeit beantragt (und genehmigt bekommt) wenn sie dann in den MuSchu geht? Und könnte sie theoretisch dann während MuSchu wieder "Vollzeit" angestellt sein und danach wieder Elterzeit? Oder lieber direkt in Brückenteilzeit? Ich weiß es ist ein recht komplexer Fall, aber leider konnte ich nicht so viel Informationen zu dieser Problemstellung finden. Vielen Dank im Voraus Oliver

von obos85 am 17.07.2019, 14:16



Antwort auf: Elternzeit --> Brückenteilzeit --> MuSchu --> Elternzeit/Brückenteilzeit

Hallo, im Gesetz, § 9a BzBfG steht dazu nichts.Aber beide Parteien wissen ja, dass es keine wirkliche Brückenteilzeit ist. Der saubere Weg wäre es, TZ zu beantragen und dann eben zum Mutterschutz zu beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2019



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