Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wegen MuSchu beenden - Urlaub aus Vollzeit in Teilzeitbesch. abbauen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit wegen MuSchu beenden - Urlaub aus Vollzeit in Teilzeitbesch. abbauen

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Hallo! Ich habe bereits ein Kind und befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit (12 Std/Woche bzw. 2,4 Std./Tag) gearbeitet. Nun beende ich mein 3. Elternzeitjahr vorzeitig (1,5 Monate früher) wegen Mutterschutzes der 2. Schwangerschaft. In diesen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt falle ich auf meinen Vollzeitvertrag zurück. Nun meine Frage: - Ich habe für die Zeit des Mutterschutzes Urlaubsanspruch von 5 Tagen(bei 30 Tagen Jahresurlaub) Wie baue ich diesen Urlaub ab? Ich habe ja in der Elternzeit 12 Std. in der Woche gearbeitet. Erhalte jedoch 5 Tage a 8 Std =40 Std. Urlaub. Es wäre doch jetzt falsch zu sagen ich erhalte nur 5 Tage a 2,4 Std. Urlaub. Man müsste doch die 40 Std. durch 2,4 teilen und es wären 16,66 Tage Urlaub in der Teilzeit oder sehe ich das falsch? Leider hat die Dame aus unserer Personalabteilung nicht recht Ahnung und weiß nicht genau, wie das ausgerechnet wird... - Meine zweite Frage: Die 1,5 Monate der 1. Elternzeit, die ich vorzeitig beende kann ich ja direkt nach dem Mutterschutz nehmen und dann die Elternzeit für das 2. Kind anschließen oder? Danke schon mal und viele Grüße Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In Vollzeit erworbene Urlaubsansprüche werden auch in Vollzeit Lohn ausgezahlt 2. Nein, wegen dem EG Liebe Grüße NB


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Habe ich eigentlich 5 oder 7,5 tage Urlaubsanspruch aus 14 Wochen MuSchu (bei 30 Tagen Jahresurlaub)?


Mitglied inaktiv

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Hast Du denn 5 Tage die Woche gearbeitet oder weniger? denn daran errechnet sich der urlaubsanspruch, nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit. Zudem musst Du die EZ von dem Mutterschutz trennen. Das sidn im Grudne genommen zwei getrennte verträge - die eben nur zufälligerweise über dei gleiche Person laufen. Den Urlaubsanspruch aus der TZ erwirbt man durch das wie man in der EZ arbeitet, der im Mutterschutz dagegen berechnet sich anhand deines Vollzeitvertrages. Völlig egal ob du vorher gearbeitet hast oder wie. jedenfalls dann !!! wenn die die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, nur dann lebt nämlich der VZ-Vertrag weider auf. Machst Du das nicht laufen EZ1 und Mutterschutz2 gleichzeitig, und Berechnungsgrundlage für Mutterschutzgeld und Urlaubsanspruch wäre Dein TZ-Vertrag. Mit Aufleben des VZ-Vertrages dagegen eben Urlaubsanspruch und Mutterschutz nach dem VZ-Vertrag.


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Ja, ich habe 5 Tage pro Woche gearbeitet und mir geht es nicht um den Urlaubsanspruch während der Teilzeit sondern wie ich den Urlaub aus der Vollzeit in der Teilzeit abbauen kann. Denn 5 Tage Urlaub bei Vollzeit (oder wie viel es auch immer sind bei 14 Wochen) sind nicht gleich 5 Urlaubstage in TZ. Die EZ habe ich auch wegen dem Mutterschutz vorzeit beendet.


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