Elternzeit nach einem Monat Vollzeit arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nach einem Monat Vollzeit arbeiten

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 24.10.2019 auf die Welt gekommen. Ich habe keine Elternzeit 7 Wochen nach Geburt eingereicht und bin Vollzeit am 02.01.2020 nach dem Mutterschutz arbeiten gegangen. Kann ich trotzdem als Mutter 2 Monate Elternzeit ab dem 23.April 2020 beantragen? Oder habe ich jetzt den Anspruch auf Elternzeit verloren. Ich hatte mich damals für Vollzeit arbeiten entschieden, da mein Arbeitgeber gesagt hat entweder ich komme im Januar oder ich verliere meine aktuelle Stelle und eine andere Stelle zugewiesen. Deswegen habe ich nichts beantragt. Dennoch würde ich gern wenigstens zwei Monate Elternzeit nehmen. Vielen Dank.

von Kiratrijade am 28.01.2020, 13:26



Antwort auf: Elternzeit nach einem Monat Vollzeit arbeiten

Hallo, Sie haben Anspruch auf EZ. Unabhängig davon können Sie auch jetzt noch mit Frist 7 Wo EZ beantragen, müssen aber mind 2 Lebensmonate nehmne, um Anspruch auf EG zu haben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2020



Antwort auf: Elternzeit nach einem Monat Vollzeit arbeiten

Dazu hat der AG kein Recht! Du hast ein recht auf EZ und nach der EZ auf deine alte Stelle oder eine vergleichbare. Das er dir praktisch droht und du deswegen keine EZ genommen hast, geht gar nicht. Und ja, du kannst auch jetzt noch EZ einreichen.

von cube am 28.01.2020, 13:39



Antwort auf: Elternzeit nach einem Monat Vollzeit arbeiten

Insgesamt stehen dir und dem KV 14 Monate EZ mit EG zu. 2 Monate davon hast du bereits genommen, zeitgleich mit dem Mutterschutz. Selbstverständlich kannst du, nachdem du es 7 Wochen vorher meldest, wieder EZ mit EG-Bezug nehmen. Und da du schon 2 volle Monate hattest kannst du bsp. auch nur einen Monat nehmen oder eben mehr. Sollte der KV aktuell EZ mit EG nehmen, dann denk daran, dass jeden Monat, den du EG beziehst, von seinen abgezogen wird. Beispiel: KV nimmt 12 Monate EG; du 2 Monate (Mutterschutz). Nimmst du jetzt erneut 2 Monate EG, dann bleiben dem KV 10 Monate. EZ stehen jedem Elternteil 3 Jahre zu, welche bis zum 8.Geburtstag des Kindes genommen werden kann.

von Ani123 am 29.01.2020, 07:38



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