yoole
Guten Tag Frau Bader, ich habe am 17.10.2013 meinen Sohn zur Welt gebracht und damals Elternzeit beantragt. Dies habe ich wohl fälschlicherweise folgendermaßen gemacht: Vom 12.12.13-16.5.14 und noch einmal vom 17.10.14-16.12.14 Da mein Freund in den Monaten vom 16.5.-17.10 Elternzeit nimmt,wollte ich in dieser Zeit eben wieder Vollzeit arbeiten gehen. Ist dann die Elternzeit nur unterbrochen? Wenn ich in dieser Zeit Vollzeit arbeite,dann gebe ich ja meinen Anspruch auf EZ auf,oder? Kann ich jetzt in VZ arbeiten und dann wieder im Oktober 2 Monate Elternzeit nehmen? Schließlich hat es der AG ja so genehmigt. Mfg Julia
Hallo, ich versteh nicht, wo das Problem liegt. Sie sind sich doch mit dem AG einig? Liebe Grüße NB
SumSum076
Ich versteh dein Problem nicht. Du hast jetzt Elternzeit und eben im Herbst auch nochmal. In der Zwischenzeit bist du arbeiten. Alles ganz normal! In dieser Zwischenzeit hast du in sofern Anspruch auf Elternzeit, dass du nochmal Elternzeit anmelden könntest (insgesamt stehen dir ja drei Jahre zu), aber dein AG muss dies nicht genehmigen. Und das ändert nix an der EZ im Herbst. Hast du eigentlich schon mitgeteilt, was du mit dem "dritten Jahr" machen möchtest? Gruß Sabine
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