Juditha
Liebe Frau Bader, ich habe mein Kind im Dezember 2014 geboren, bin alleinerziehend, habe Elternzeit für zwei Jahre beantragt und das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Sodass ich die letzte Zahlung im Februar 2017 erhalten werde und theoretisch im Januar zur Arbeit zurückkehren sollte. Da mein AG mir meine alte Stelle nicht geben möchte und mir ausschließlich eine andere Position nach der Elternzeit anbietet, habe ich nun eine neue Stelle in Vollzeit ab dem 01.10.2016 beim anderen AG angenommen. 1) Steht mir die Elterngeldzahlung bis 02/2017 zu auch wenn ich Vollzeit arbeiten gehe und Gehalt erhalte (Da sich die Zahlungen ja theoretisch aus den ersten 14 Monaten ergeben)? 2) Darf mir der alte AG die ursprüngliche Stelle verweigern und mich degradieren, wenn ich zu, alten AG zurück wollen würde oder muss er mir die gleiche Stelle anbieten? 3) was genau muss ich beachten, wenn ich die neue Stelle ab 01.10.2016 annehme? a) beim alten AG kündigen? b) muss ich die Elterngeldstelle informieren? c) wie kann ich die Elternzeit an meinen neuen AG übertragen? Sollte ich noch etwas wichtiges beachten? Vielen Dank für Ihre Rückantwort
Hallo, 1. Nein, Sie dürfen bis Febr. nur 30 Std arbeiten 2. Die Stelle gemäß Vertrag 3. Neuen Vertrag schließen u alten kündigen 4. Das EG muss neu beantragt werden Liebe Grüße NB
SumSum076
1) Nein, das geht nur bis 30 Std/Woche. 2) Ziemlich die gleiche Stelle, es kommt darauf an.... 3) Du musst beim alten AG kündigen, mit den vertraglichen Fristen. Elternzeit ist dann rum. Die EG-Stelle ist zu informieren, weil du dann Einkommen bekommst. Elternzeit übertragen? Nein. Aber bei jedem AG kann man Elternzeit nehmen bis das Kind 3 Jahre alt wird. ....aber in der Elternzeit eben nicht mehr als 30 Std arbeiten. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Vollzeit in Elternzeit arbeiten geht schon aus dem Grund nicht weil die EZ automatisch endet sobald du mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Das eine schließt das andere also 100% aus.
Juditha
Ich habe bei der Elterngeldstelle angerufen und man sagte mir, dass das Elterngeld, welches ich gesplittet für die 14 Monate somit 26 Monate (vom Dezember 2014 - Februar 2017) erhalte, mir trotz Vollzeitarbeit nach dem alten Eltern-Gesetz zusteht, nach dem neuem Gesetz nicht. Ich meine grundsätzlich ist es mir für die eresten 14 Monate bewilligt worden und wie ist es aufteile, sollte es doch meine Sache sein? Oder?
Juditha
Ich sollte ja grundsätzlich ab Dez / Jan 17 wieder arbeiten gehen und trotzallem würde mir die Elterngeldstelle die restlichen 2 Monate Elterngeld und Gehalt zahlen, da 28 Monatsraten. Desweiteren ist es doch möglich bei der EGStelle eine Stornierung der 24 Monatenzahlung zu verlangen und eine Einmalauszahlung wünschen. Die Stelle meinte zusätzlich, ich solle mir vom alten AG die Elternzeit Monate nachweisen lassen und die restlichen würden mir bei neuen AG zustehen. Was ist sonst der beste Weg, um das Elterngeld nicht zu verlieren, schliesslich habe ich als alleinerziehende sehr sparsam von der bisherigen Splittung davon leben müssen?
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