Gartenfreund
Ich habe während meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet (und "Elterngeld Plus" bezogen). Nach Ende der Elternzeit habe ich in Vollzeit meine Beschäftigung wieder aufgenommen und bin nach ca. zwei Wochen erkrankt. Die Lohnfortzahlung ist nun beendet. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nun auf Basis des Teilzeitlohns während der Elternzeit berechnet (Begründung: Bemessungszeitraum im Monat vor Beginn Arbeitsunfähigkeit, also wärend der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung). Das Krankengeld fällt damit sehr gering aus. Ich bin der Meinung, dass dies nicht korrekt ist. Ich habe meine Stelle ja in Vollzeit wieder aufgenommen und bin erst dann erkrankt. Es war vor Beginn der Erkrankung nur noch keine Abrechnung erstellt. Sollte nicht das Krankengeld dann auf Basis eines Teilmonats geschätzt werden, um das korrekte Einkommen abzubilden? Wieso bin ich schlechtergestellt, wenn ich in der Elternzeit gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das bestimmt sich nach § 47 SGB V. Entscheidend ist dabei das laufende Brutto-Arbeitsentgelt.Erhöhungen des Arbeitsentgelts sind bei der Regelentgeltberechnung zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanspruch auf die erhöhten Zahlungen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit entstanden ist. Liebe Grüße NB
Gartenfreund
Dass ich nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten werde, war ja von vornherein vorgesehen. Die Teilzeit war nur in der Elternzeit vereinbart. Der Rechtsanspruch auf den Vollzeitlohn ist damit vor Beginn entstanden, oder? Das würde ja tatsächlich heißen, dass die Krankenkasse den Vollzeitlohn als Berechnungsgrundlage ansetzen müsste?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 24.04.2024. Meinem Arbeitgeber habe ich bis zum 24.04.24 gekündigt. Welche Frist greift denn genau? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, die genaue Frist sind 3 Monate zum Ende des Monats (wie im Arbeitsvertrag zur Kündigung vermerkt) , deswegen ist FE der 30.04.24. Er hat einer vorzeitige ...
Guten Tag, ich frage für meine Freundin, die sich aktuell in Elternzeit befindet. Die Elternzeit endet am 15.04. Sie bekommt noch Elterngeld. Ab dem 16. April hätte sie Teilzeit für 20 Stunden arbeiten müssen. Sie hatte aber einen Autounfall und wird jetzt erst mal eine längere Zeit krankgeschrieben. Sie kann ihre Tätigkeit somit nicht antre ...
Guten Abend, Am 14.07. endet meine Elternzeit. Ich bin mit meinem Arbeitgeber so verlieben das ich danach unbezahlten Urlaub nehme, mich und die Kinder über meinen Mann Familienversichere und ab Oktober dann als Minijobberin starte. Es ist der selbe Betrieb in dem ich seid 2011 arbeite und in Elternzeit gegangen bin. Von meiner Arbeit ...
Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt?
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir bereits einige Beiträge zu dem Thema hier im Forum durchgelesen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher.. Also ich bin bis 30.9.24 in Elternzeit, habe aber nun ein Jobangebot ab 1.9.24 bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, dass ich gerne annehmen würde. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...
Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug