Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Anspruch auf Vollzeit?

Frage: Nach Elternzeit Anspruch auf Vollzeit?

Elmar

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader. Meine Tochter ist am 19.12.2018 geboren und seit Januar 2020 bin ich Teilzeit (aber noch in Elternzeit) wieder arbeiten. Meine Elternzeit endet zum 19.12.2020 und ich habe meinem Arbeitgeber im Antrag auf Elternzeit auch genau geschrieben, dass ich nach Beendigung der EZ wieder Vollzeit arbeiten möchte. Hab das auch nochmal mündlich im Februar beim Mitarbeitergespräch zu ihm gesagt. Dass er das auf jeden Fall im Hinterkopf behalten soll. Nun ist es so, dass ich wegen der Kita eine Arbeitgeberbescheinigung gebraucht habe und er jetzt so tut, als ob er nichts davon wüsste, dass ich wieder Vollzeit arbeiten möchte. Aufgrund der derzeitigen Mitarbeitersituation gäbe es für mich auch keine Möglichkeit, ab Dezember/Januar wieder Vollzeit zu arbeiten. Eigentlich habe ich aber Anspruch darauf, oder wie ist das? Wie könnte ich das auch so durchsetzen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mit dem Ende der EZ lebt der VZ-Vertrag wieder auf. Sie haben Anspruch auf die VZ-Tätigkeit. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

ja du hast einen anspruch drauf.


mellomania

Beitrag melden

nach der EZ hast du anspruch auf entweder DEINEN alten Job oder einen vergleichbaren in der zeit, die du vor der elternzeit gearbeitet hast. wenn das vollzeit war, ist es auch vollzeit. und da er dir nicht nachweisen kann dass ihr einen tz vertrag für nach der ez geschlossen habt muss ihm klar sein dass du vollzeit kommst und er dich vollzeit beschäftigen muss. jetzt musst du für dich klären, ob du tatsächlich vollzeit arbeiten kannst, denn wenn nicht, musst du einen teilzeitvertrag ab nach der eltenrzeit schließen, dann ist dein vollzeitvertrag aber futsch.


cube

Beitrag melden

Solange dein Hauptvertrag in VZ nicht durch einen neuen TZ-Vertrag ausgehebelt wurde, brauchst du sogar gar nichts speziell sagen bzgl VZ nach derEZ - denn rein rechtlich steht dir dann deine alte Stelle bzw. eine vergleichbare einfach zu. Durchsetzen, in dem du ihm deinen Vertrag zeigst :-) der hat ja noch Gültigkeit. Die EZ lässt diesen nur ruhen, aber nicht unwirksam werden. Wäre für mich nur die Frage, ob du nicht dummerweise einen TZ-Vertrag abgeschlossen hast, der nicht nur auf die EZ begrenzt wurde.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...