Talia1991
Hallo :) Ich bin Erzieherin und arbeite mit Kindern zwischen 1 und 6 Jahren. Ich habe erst vor kurzem festgestellt, dass ich schwanger bin. Mein Betriebsarzt, der mich vor einem Jahr untersucht hat, hat damals festgestellt, dass ich gegen Ringelröteln nicht immun bin, weshalb mich meine Chefin sofort nach Hause geschickt hat. Das Beschäftigungsverbot gilt laut ihm jedoch nur für die ersten 20 Ssw, heißt das ich muss danach wieder arbeiten gehen? Ich stelle mir das schwierig vor, da ich hauptsächlich in der Krippe arbeite (insgesamt 40 Std die Woche). Meine Chefin sagte, ich darf auf keinen Fall mehr vor der Geburt arbeiten und das sie dieses Risiko nicht tragen will. Jedoch entscheidet das letztendlich der Träger. Ich warte hier jetzt sehr ungeduldig auf diese Entscheidung. Muss ich mich jetzt darauf einstellen wieder arbeiten zu gehen? Liebe Grüße!
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt zur Klärung. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Das heisst es. Danach besteht die Gefahr ja nicht mehr ab der Woche. Deine Chefin muss das dann mit dem Träger klären, wenn sie das nicht machen möchte. Du bist an der genannten Zeit in der Pflicht zur Arbeit zu erscheinen.
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