Berlin16
Liebe Frau Bader, ich bin zu Beginn der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gekommen. Mein Sohn kam im Januar zur Welt. Ich habe 24 Monate Elternzeit beantragt mit der Idee, nach 12 Monaten in Teilzeit wieder anzufangen und trotzdem noch den Kündigungsschutz aus der EZ zu haben (da meine Abteilung geschlossen wurde und es vielleicht schwierig wird, mich irgendwo anders unterzubringen, habe aber einen unbefristeten Vertrag). Wir planen schon relativ zügig die nächste Schwangerschaft. Ich gehe davon aus, dass ich dann wieder ins BV kommen würde. Nun meine Frage: Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass man nicht aus der Elternzeit direkt ins nächste BV gehen kann - heißt das, dass ich in jedem Fall erst wieder beim AG anfangen müsste zu arbeiten, um bei einer erneuten SS Geld zu erhalten? Also wenn ich schwanger werden würde, bevor ich wieder zu arbeiten angefangen habe, bekäme ich in der SS gar kein Geld, oder wie ist das? Ich würde mich über eine Aufklärung sehr freuen, vielen Dank!
Hallo, wenn Sie am ersten Tag nach der EZ schon schwanger sind, können Sie auch sofort ein BV bekommen, ohne gearbeitet zu haben Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
nein das heißt das man in einem BV das bekommt was man auch ohne diesem bekommen würde, man sich aber auch nicht besser stellen darf. Heißt, endet deine EZ eh, kann ein BV ab dem ersten Tag wo du wieder arbeiten müsstest greifen. Aber eben nicht vorher. Es wird dann nach dem gezahlt was wieder aktiv ist, sprich entweder VZ weil nichts anderes vereinbar wurde und damit der normale VZ-Vertrag mit Ende der EZ wieder auflebt. oder eben ein neuer TZ-Vertrag wenn dieser anstelle des VZ-Vertrages DAUERHAFT vereinbart wurde. ist mit dem AG festgelegt worden, Du arbeitest ab Tag xy wieder in TZ innerhalb der EZ, dann bekommst du ab dem tag auch das vereinbarte Geld. selbst wenn es ab dem gleichen Tag ein BV gibt und du so nicht einen tag TZ arbeiten musst. Aber dann eben über den TZ-Lohn. Was man nicht machen darf ist folgendes: Schwangerschaft feststellen, dann den AG mitteilen das man die EZ vor dem abgemachten Datum beendet um dann ohne eigentlich arbeiten zu wollen/zu können, direkt ins BV zu gehen. Immerhin würde man unschwanger auch nicht die EZ vorzeitig beenden. Da die KK ja erstens die Abrechnung macht, und zweitens auch eben am Ende für das BV zahlt, sehen die recht schnell wann der Arzt die Schwangerschaft bescheinigt hat. Spätestens dann fliegt das ganze eh auf. Die Frage wäre also, hast du dem AG den Wunsch bezüglich TZ-Tätigkeit innerhalb der EZ schon mitgeteilt? Weil sonst könnte das eben auch so ausgelegt werden wie das du nie vor hattest zu arbeiten....
Ähnliche Fragen
Hallo :) Ich bin Erzieherin und arbeite mit Kindern zwischen 1 und 6 Jahren. Ich habe erst vor kurzem festgestellt, dass ich schwanger bin. Mein Betriebsarzt, der mich vor einem Jahr untersucht hat, hat damals festgestellt, dass ich gegen Ringelröteln nicht immun bin, weshalb mich meine Chefin sofort nach Hause geschickt hat. Das Beschäftigung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen