Bobby123
Hallo Frau Bader! Ich habe einen Vollzeitjob als Bäckereifachverkäuferin(z.Z.Beschäftigungsverbot)und nebenbei noch ein 400euro Job. Wie berechnet sich jetzt das Mutterschutzgeld? Muss ich den 400euro Job angeben? Bekomme ich daraus überhaupt Mutterschutzlohn????? Mit freundlichem Gruß
Hallo, für den Vollzeitjob bekommen Sie Mutterschutzlohn. Für den Minijob nicht. Angeben müssen Sie alles. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Nein nur auf der vz Stelle. Aber beim mutterschaftsgeld mit angeben das erhöht das mg.
SumSum076
Ich behaupte, ja! Und stütze mich auf folgende Seite: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html 3.8 Haupt- und Nebentätigkeit Besteht neben einer hauptberuflichen Tätigkeit noch eine Nebentätigkeit (z.B. geringfügige Beschäftigung) - Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 €/kalendertäglich) bzw. bis zu 210 € vom Bundesversicherungsamt (privat bzw. familienversicherte Frauen) - Von beiden Arbeitgebern einen Zuschuss (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist). Der Zuschuss wird anteilig in dem Verhältnis bezahlt, in dem die Nettoverdienste zueinander stehen. Gruß Sabine
CKEL0410
Nein beim 400 Euro Job zählt man nicht in die kk ein, und die einmalzahlung von 2100 bekommt man nur wenn man kein muschugeld von der kk bekommt.
SumSum076
Gemäß meiner Quelle gibt es die Einmalzahlung ja auch nur für familien- oder privat versicherte Leute. Das ist die Fragestellerin ja nicht, also bekommt sie Geld von der KK. Das ist ja auch unstrittig. Hier gehts doch um den zweiten Spiegelstrich der Quelle. Demnach teilen sich Haupt-AG und Neben-AG den Rest zum kompletten Nettolohn. Macht Sinn, da ja auch AG für 400-Euro-Jobber eine Umlage für Mutterschaftsgeld zahlen. Gruß Sabine
CKEL0410
Wenn man z.b nur einen 400 Euro Job hat bekommt man auch kein mg, nur die einmalzahlung,die bekommen z.b. auch Hausfrauen die keinen Job haben!!!!
SumSum076
Das wundert mich, denn AG von 400-Euro-Jobbern zahlen doch auch in die entsprechende Umlage... Hier gibts von den AOK-Experten auch die Antwort, dass es vom Nebenjob MuSchu-Geld (da der Zuschuss vom AG) gibt. http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=3488 Bei der IKK stehts auch: http://arbeitgeberservice.ikk-gesundplus.de/arbeitgeberservice/beitraege/ausgleichsverfahren/mutterschutz-u2/ Wenn ich es richtig verstehe, ist der springende Punkt wie man krankenversichert ist! Ich gehe davon aus, dass die Fragestellerin über den Hauptjob selbst gesetzlich krankenversichert ist. Und da gibt es ganz normal das MuSchu-Geld von der KK. Und dann ganz normal den Zuschuss von beiden AG. Anders wäre es, wäre sie zB familienversichert! Also "nur" Hausfrau. Gruß Sabine
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