Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor meinem Kind (1,5Jahre) Vollzeit jetzt gleicher AG 400€

Frage: Vor meinem Kind (1,5Jahre) Vollzeit jetzt gleicher AG 400€

Marina2606

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Hallo Ich habe vor meinem Kind (1,5) Vollzeit gearbeitet möchte jetzt bei meinem AG auf 400€ arbeiten. Welche Rechte habe ich noch von meinem Alten Vertrag?? (War noch auf 37,5Std/WO jetzt wären es 40Std/Wo) Wie ist es mit meinem Std. (früherer Bruttolohn durch die durchschn.Arbeitszeit sind 14,4€ kann ich das auch als Stundenlohn für meinen 400€ Job verlangen? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. da ich glaube das mich mein AG in dieser Hinsicht benachteiligen möchte. MFG Kerstin Kneißl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


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