Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld

Frage: Mutterschutzgeld

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Schwägerin hat vor 10 Tagen entbunden und nur 800 Dm von Ihrer Krankenkasse als Mutterschutzgeld bekommen. Sie hat bis auf wenige Wochen, Ihre gesamte Schwangerschaft Krankengeld bezogen. Muß Ihr Arbeitgeber dennoch die Differenz zum bisherigen Gehalt leisten? Oder zumindest bis zum bisherigen Krankengeld? Die Krankschrift fand aufgrund der SSw statt. Mit freundlichen Gruß Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Katja, um dies zu beantworten, müsste man verschiedene Dinge klären, z.B., ob sie krankgeschrieben war oder ein Besachäftigungsverbot bestand. Sie setzt sich am besten mit der KK in Verbindung und läßt sich die Zusammensetzung dieses Betrages erklären. Eigentlich steht Ihr von der KK bis zu DM 25 und der Rest vom AG zu. Gruß, NB


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