Kati_KrUg
Hallo Frau Bader, Neben meinem Vollzeitjob bin ich als Kleinunternehmer als Group-Fitness-Leiterin tätig. (Wir haben uns für Elterngeld Plus entschieden.) Meine Frage: Kann ich noch im Mutterschutz VOR der Geburt meine Rechnungen an die Fitnessstudios stellen, ohne dass mir was von Mutterschutzgeld abgezogen wird? Vielen Dank im Voraus, Kati
Hallo, ja, das geht, hier geht das Zuflussprinzip. Ganz genau nachlesen können Sie das in den Richtlinien zum Elterngeld unter 2.1.3.1.4. Liebe Grüße NB
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