Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Woher bezieht man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt Geld (und wieviel) wenn der erechnete Geburtstermin mit dem letzten Tag des befristeten Arbeitsverhältnisses zusammenfällt und der Vertrag nicht verlängert wurde? Muss man Arbeistlosengeld beantragen, obwohl man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht? Und wie berechnet sich dann das Elterngeld? Herzlichen Dank
Hallo, wenn das Arbeitsverhältnis im Mutterschutz endet bekommt man die volle ZAhlung von der KK. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo A., ich bin zwar nicht Frau Bader, kann Dir aber dennoch helfen. Wenn Du aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages während des Mutterschutzes arbeitslos wirst, dann wird das Mutterschutzgeld neu berechnet, und die Krankenkasse zahlt Dir es Dir dann komplett - allerdings nur in Höhe der Krankengeldansprüche (70% von letzten vollen Bruttoentgeld - max. 90% vom Netto). Du solltest das direkt der KK mitteilen dass Du den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nur bis zum xx.xx.xxxx bekommst, da dann Dein Arbeitsverhältnis aufgrund eines befristeten Vertrages ausläuft, oder - wenn Du das Mutterschaftsgeld der KK noch nicht beantragt hast - dann direkt mit dem Schreiben zusammen. LG Sabine
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Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
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