Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld und was darf die Arge anrechnen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld und was darf die Arge anrechnen?

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Hallo^^ Ich bin jetzt im Mutterschutz, habe auch den Antrag dafür bei der KK eingereicht. Mein Mann bezieht Arbeitslosengeld 2, und mein Einkommen wird dabei natürlich auch berücksichtigt. Mein Arbeitgeber zahlt die Differenz zu der Summe die die KK pro Tag übernimmt. Darf der teil der KK von der ARGE angerechnet werden? Eine Dame der KK meinte, es dürfte nicht angerechnet werden. Was stimmt nun? Liebe Grüße^^


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Das Mutterschaftsgeld berechnet sich alleine nach Ihrem Lohn. Erst beim EG wird beider Lohn addiert. Gruß, NB


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