Mitglied inaktiv
Hallo, da sich das Mutterschutzgeld ja vom Nettogehalt errechnet, ist die Frage ob ein Steuerklassenwechsel, nach Eintreten der Schwangerschaft noch möglich ist (Arbeitgeber weiß noch nichts). Von welchem Nettogehalt berechnet sich das Mutterschutzgeld? Ist ein Steuerklassenwechsel rückwirkend möglich? Danke Nicole
Liebe Nicole, könnte was dazu sagen, aber bitte Sie, sich lieber an den Steuerberater in unserem Forum, Herrn Stamnitz, zu wenden. GRuß, NB
Mitglied inaktiv
Das MuSchuGeld berechnet sich aus dem Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem MuSchu. Daher ist ein Wechsel 1. sinnvoll und 2. jetzt noch nicht zu spät (wenn der AG noch nichts weiß gehe ich mal davon aus, daß Du noch im ersten Drittel bist). Ein Wechsel rückwirkend ist nicht möglich, wäre aber auch nur nötig, wenn Du schon im letzten Drittel der SS wärest. Beachte bitte: Es ist nur ein Mal im Jahr möglich, die StK zu wechseln. Aber Ihr bekommt ja zu viel gezahlte Steuern wieder beim Lohnsteuerjahresausgleich. LG, Elisabeth.
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