Dreamkind1
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade im 2.Elternzeitjahr meines Kindes. Das 3. Elternzeitjahr ist ist bei meinem AG beantragt. Ich gehe seit dem 2. Elternzeitjahr in Teilzeit arbeiten unter 30 Stunden. Ich stelle mir nun die Frage wenn wir das 2. Kind innerhalb des 3.Elternzeitjahres bekommen, welches mutterschutzgeld ich dann erhalte. Ist Grundlage mein Verdienst aus der Teilzeitbeschäftigung oder muss ich meine Elternzeit beenden und dann ist Grundlage der Verdienst vor meinem 1. Kind? Muss ich dann rechtzeitig meine elternzeit beenden? Vielen Dank!
Hallo, sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes ihre Elternzeit, somit tritt der alte Vollzeitvertrag in Kraft. Etwas anderes gilt, wenn der Vertrag dauerhaft geändert worden ist. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest, dann ist die Grundlage für die Berechnung dein Vollzeit Entgelt, tust du dies nicht, ist das Teilzeitentgelt maßgebend.
Dreamkind1
Vielen Dank. So hatte ich es auch im Kopf. Wollte mich rückversichern. Aber das elterngeld wird dann von meinem Teilzeit verdienst innerhalb der Elternzeit berechnet, oder?
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