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Sehr geehrte Frau Bader! Ich arbeite während meines Erziehungsurlaubes auf 630 DM-Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Mein Erziehungsurlaub endet im Juli 2001. Nun erwarte Ende April 2001 mein zweites Kind. Steht mir überhaupt Mutterschutzgeld zu? Beginnt der Erziehungsurlaub nach der Geburt von neuem? Bekommt man dann in den ersten 6 Monaten nach der Geburt auch einmalig 600 DM/Monat? Im Moment bekomme ich kein Erziehungsgeld, weil wir die Einkommensgrenze überschritten haben. Vielen Dank im voraus. Valli.
Liebe Valli, 1. Es steht Ihnen mutterschutzgeld zu, der AG-Anteil wird aber nur von der Teilzeittätigkeit berechnet 2. Der neue EU beginnt erst, wenn der alte endet. 3. Nach dem für Sie geltenden neuen BErzGG (www.bmfsfj.de) bleibt die Verheiratetten Grenze bei 100.000 DM in den erst 6 Mo, für jedes weitere Kind ist die Grenze aber auf DM 4800 angehoben. Es gibt die Möglichkeit der Budgetierung, dann bekommt man 900 DM. Lesen Sie doch mal unter dem neuen § 5 nach! N. Bader
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