Hallo! Ich befinde mich bis 06. Nov. 2005 im Erziehungsurlaub für mein 1. Kind. Nun bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich am 28.02.05 entbinden. Außerdem übe ich derzeit eine geringfügige Tätigkeit aus (Gastro-Betrieb mit Umsatzbeteiligung, also kein fester Betrag/Monat). 1.) Bekomme ich nun 13,00 Euro/Tag von meiner Krankenkasse? 2.) Was heißt pro Tag (Kalendertag oder Arbeitstag?) 3.) Oder bekomme ich die einmalige Zahlung von 210 Euro vom Bfa? 4.) Zahlt die Krankenkasse auch beim 2. Kinden die Rentenbeiträge? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 13.10.2004, 19:54